Juristische Staatsprüfungen: In Nordrhein-Westfalen ab 2024 wahlweise E-Klausur

Prüfung per Hand oder in elektronischer Form? In Nordrhein-Westfalen können Studierende sowie Referendarinnen und Referendare ab 2024 wählen, wie sie ihre Aufsichtsarbeiten in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung anfertigen wollen. 

Laut Justizministerium des Landes ist in Nordrhein-Westfalen die E-Klausur durch Gesetz eingeführt worden. Prüfungsämter müssten sie ab 2024 anbieten und auch die Hard- und Software stellen.

Prüflinge können Programm bereits erproben

Für die Kandidatinnen und Kandidaten bestehe ab sofort eine webbasierte Übungsmöglichkeit, damit sie sich bereits jetzt von zu Hause aus mit den Funktionen des Programms vertraut machen können.

Die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen hat laut Justizministerium einen externen IT-Dienstleister mit der technischen Durchführung der elektronischen Aufsichtsarbeiten beauftragt. Während der Bearbeitung der Klausuren werde der Bearbeitungsfortschritt automatisch alle zehn Sekunden gespeichert. So sei das Gerät im Fall einer technischen Störung schnell austausch- und der Bearbeitungsstand ohne großen Datenverlust wiederherstellbar.

Die Aufsichtsarbeiten würden auf Laptops der Marke Lenovo mit einem 16-Zoll großen Display angefertigt, informiert das Justizministerium. Eine externe Tastatur ("Cherry KC 1000") und eine externe Maus ("Cherry MC 1000") würden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Die Größe der Tische werde entsprechend dem Mehrbedarf angepasst. Der Aufgabentext werde bis auf Weiteres in Papierform ausgehändigt.

Redaktion beck-aktuell, 31. Juli 2023.