Verbände fordern zügige Aufhebung des § 219a StGB

Der Juristinnenbund e.V. (djb) und 26 weitere Verbände, darunter das Zukunftsforum Familie und die Arbeiterwohlfahrt, fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärzte. § 219a StGB, der "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" unter Strafe stelle, müsse aufgehoben werden.

djb: Sachliche ärztliche Information darf nicht strafbar sein

Der Schwangerschaftsabbruch sei eine medizinische Dienstleistung für Frauen in einer Notlage, betont djb-Präsidentin Maria Wersig. Darüber müssten Ärzte öffentlich sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen. Mit Werbung habe das nichts zu tun, so Wersig. "In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten sachliche Informationen über medizinische Angebote nicht strafbar sein." Verfassungsrechtliche, rechtssystematische und rechtspolitische Argumente sprächen dafür, eine Reform nun zügig auf den Weg zu bringen."

Mehr Strafanzeigen gegen Ärzte

Die Bundesregierung hatte für den Herbst 2018 einen Gesetzentwurf zur Lösung dieser Frage angekündigt. Die Strafanzeigen gegen Ärzte, die auf ihren öffentlichen Internetseiten auch über ihr Angebot der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs informieren, seien in den letzten Jahren gestiegen, unterstreicht der djb. Am 12.10.2018 finde vor dem Landgericht Gießen die mündliche Verhandlung im Fall der Ärztin Kristina Hänel statt.

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2018.

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