Schutz vor häuslicher Gewalt: Fußfessel allein reicht nicht

Der Deutsche Juristinnenbund fordert einen wirksamen Gewaltschutz – dafür bedürfe es mehr als elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung kritisiert der Deutsche Juristinnenbund (djb) das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.

Täterarbeit sei wichtig, um künftig Gewalt zu verhindern. Benötigt würden allerdings bundeseinheitliche Qualitätsstandards nach anerkannten Leitlinien. Außerdem müsse die Finanzierung gesichert sein, sodass Täterarbeit auch flächendeckend stattfinden könne. Sonst laufe die Regelung ins Leere.

Die geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung könne allenfalls in Einzelfällen und kurzfristig schützen. Die Bezugnahme auf das spanische Modell sei irreführend, "weil wir in Deutschland weit von einem umfassenden Gewaltschutzkonzept wie in Spanien entfernt sind", betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht. Benötigt würden bundesweit standardisierte Risikoanalysen, die enge Zusammenarbeit im interdisziplinären Fallmanagement und ausreichende Ressourcen.

Zudem sei "dringend" für wirksame Schutzmaßnahmen auch vor und durch die Familiengerichte zu sorgen. "Es ist wichtig, beim Schutz vor Partnergewalt im familiengerichtlichen Verfahren anzusetzen. Aber das darf es nicht gewesen sein", sagte Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Es müssten Reformen im Sorgerechts- und Umgangsverfahren folgen, um Gewaltbetroffene effektiv zu schützen.

Redaktion beck-aktuell, cil, 24. September 2025.

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