Regulierte Selbstregulierung mit Möglichkeit von Sanktionen
Die Konzeption sehe eine regulierte Selbstregulierung vor, so Pfarr. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen würden gesetzlich verpflichtet, diskriminierende Strukturen aufzudecken und Gleichstellungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen – also selbst zu regulieren. Das Gleichstellungsgesetz biete dafür Rahmen und Bedingungen. Um auch die Durchsetzung zu sichern, seien zudem Berichtspflichten an staatlich zertifizierte Institutionen, Verbandsklagen, Auditierungen sowie steuerliche Erleichterungen vorgesehen. Jedoch sei auch die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen, notwendig. Diese könnten in Form von Bußgeldern oder dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgen.
Geschlechtergerechtigkeit nicht "Goodwill der Unternehmen" überlassen
Die geschlechtergerechte Unternehmenskultur ist nach Ansicht Pfarrs Voraussetzung dafür, dass Frauen und nicht-binäre Personen unabhängig von sozialer Herkunft, Alter, Bildung, Ethnie, Gesundheit und Lebenslage ihre Existenz eigenständig sichern und wirtschaftlich unabhängig leben können. Und für die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. Maria Wersig steht fest, dass es nicht weiter dem Goodwill der Unternehmen überlassen werden kann, ob sie Geschlechtergerechtigkeit fördern wollen oder nicht. "Auf Freiwilligkeit setzen bringt nichts, wie die diversen Gendergaps eindrücklich zeigen. Wir brauchen ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das die Unternehmen nachhaltig und wirksam verpflichtet, dafür zu sorgen, diskriminierende Strukturen zu überwinden – sowohl was die Personalpolitik und Bezahlung als auch die Arbeitsbedingungen angeht", so Wersig.