Juristinnenbund fordert Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) mahnt an, die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben vollständig umzusetzen. "Insbesondere ein vergüteter Freistellungsanspruch für den zweiten Elternteil nach der Geburt unabhängig von der Elternzeit ist längst überfällig", erklärte djb-Präsidentin Maria Wersig. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie war am 02.08.2022 abgelaufen.

djb: Umsetzungsentwurf der Regierung unzulänglich

Obwohl ein solcher Anspruch in der Richtlinie (EU) 2019/1158 "zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige" und im Koalitionsvertrag vorgesehen sei, lasse die Umsetzung noch immer auf sich warten, moniert Wersig. Der von der Bundesregierung vorgelegte Umsetzungsentwurf schaffe kaum Verbesserungen und beseitige bestehende Defizite nicht. Der djb fordert analog zum Mutterschutz eine zweiwöchige, vergütete Freistellungspflicht für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes. Dabei müsse sichergestellt werden, dass dieses Recht auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften diskriminierungsfrei in Anspruch genommen werden kann.  

Freistellungsanspruch des zweiten Elternteils auch für Selbstständige gefordert

Die Vergütung bei der Freistellung nach der Geburt des zweiten Elternteils sollte sich an der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder am Mutterschaftsgeld orientieren. Auch wenn der zweite Elternteil selbstständig sei, sollte er den Freistellungsanspruch haben. Überhaupt sollte die finanzielle Absicherung von selbstständigen Eltern generell verbessert werden, fordert der djb. Weiter gehe es darum, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr Möglichkeiten zu geben, sich für die Pflege von Angehörigen oder im gleichen Haushalt lebenden Personen freistellen zu lassen. Auch der Kündigungsschutz bei der Inanspruchnahme von Eltern- und Pflegezeiten müsse gestärkt werden. Zudem müsse die Telearbeit in das Antragsrecht für flexible Arbeitsregelungen einbezogen werden.

Redaktion beck-aktuell, 4. August 2022.