Juristinnenbund fordert Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat erneut die Abschaffung des § 219a StGB gefordert. Dies geht aus einer Mitteilung vom 22.02.2018 hervor. "Ärztinnen und Ärzte müssen über das Thema Schwangerschaftsabbruch öffentlich und sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen", betonte die Präsidentin des djb, Maria Wersig. Nach einem im Dezember 2017 veröffentlichten Hintergrundpapier des djb ist die Abschaffung der Norm verfassungsrechtlich zulässig und bezogen auf sachliche Informationen durch Ärzte darüber hinaus verfassungsrechtlich geboten, weil die Kriminalisierung einen unverhältnismäßigen Eingriff in deren Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstelle.

Grob anstößige Werbung als Ordnungswidrigkeit

Eine Streichung der Norm sollte nach den Plänen des djb flankiert werden durch die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestands, welcher grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche durch Dritte sanktioniert. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz sollte explizit um Informationsbefugnisse für Ärztinnen beziehungsweise Ärzte und Beratungsstellen ergänzt werden. Ein entsprechendes Informationsrecht von betroffenen Frauen gegenüber staatlichen Stellen wäre darüber hinaus ein wichtiger Schritt, betonte der djb.

Kleine Lösung: Änderung statt Streichung des § 219a StGB

Sollte sich eine Mehrheit der Abgeordneten für eine Änderung statt Streichung des § 219a StGB aussprechen, sollte nach Auffassung des djb im Wortlaut der Norm explizit festgehalten werden, dass die öffentliche, sachliche Information über den Schwangerschaftsabbruch durch Ärzte, Beratungsstellen und staatliche Stellen von der Regelung nicht erfasst ist.

Redaktion beck-aktuell, 23. Februar 2018.

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