Neue Wertungswidersprüche
"Die vorgeschlagene Regelung belässt es bei einem unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte", kommentiert djb-Präsidentin Maria Wersig. Es entstünden neue Wertungswidersprüche, indem Ärzte zwar über die Tatsache öffentlich informieren dürften, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, schon bei Informationen zu Methoden aber auf Listen anderer Stellen verweisen müssten.
Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht vorgeschlagen
Der djb fordere weiterhin die Abschaffung des § 219a StGB. Für die Regelung der Grenzen des öffentlichen Diskurses über den Schwangerschaftsabbruch schlägt der Verband einen Formulierungsvorschlag für eine Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht vor. Darin solle das kommerzialisierte oder grob anstößige Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen durch Dritte, auf welche die Ärzte keinen Einfluss haben, geregelt werden. Auch Werbung für rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche solle darin erfasst sein.
Instrumentalisierung des Holocaust unterbinden
Die Schaffung eines solchen Ordnungswidrigkeitentatbestands zur Wahrung eines minimalen gesellschaftlichen "Klimaschutzes" müsse schließlich auch die immer häufiger zu beobachtende Relativierung, Instrumentalisierung und Verharmlosung des Holocaust in diesem Kontext unterbinden. Der politische Missbrauch jener deutschen Vergangenheit, die nie vergehe, störe nicht nur den öffentlichen Frieden, sondern sei auch eine reale Verletzung der Opfer und ihrer Angehörigen. "Wer über die Grenzen des gesellschaftlichen Diskurses über Schwangerschaftsabbrüche reden will, darf über Holocaust-Vergleiche nicht schweigen", betonte die djb-Präsidentin.