Vor allem Verzicht auf Abschaffung der Lohnsteuerklasse V in der Kritik
Der djb hatte bereits das Sondierungspapier für einen Koalitionsvertrag kritisiert und konkretere Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Gleichstellungspolitik eingefordert. "Besonders enttäuschend ist der Verzicht auf die längst überfällige Abschaffung der Lohnsteuerklasse V. Ebenso fehlen echte Fortschritte in Sachen Entgeltgleichheit und zur Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Nicht zuletzt bleibt offen, wie der eklatante Gender Pension Gap reduziert werden soll", sagte Wersig.
Stärkerer Fokus auf Gleichstellungsthemen positiv bewertet
Positiv hervorzuheben sei die strategische Einordnung der Bedeutung von Gleichstellungspolitik, die der Entwurf für den Koalitionsvertrag vornimmt. Eine wesentliche Forderung des djb zur Bundestagswahl sei die ressortübergreifende Stärkung der Bedeutung von Gleichstellungsthemen durch Institutionen, Verfahren und Ressourcen gewesen. Hierfür lege der Koalitionsvertrag Eckpunkte fest: Eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie solle bestehende strukturelle Hemmnisse abbauen und ein Aktionsplan diese umsetzen. Gleichzeitig solle eine neu gegründete Bundesstiftung sich wissenschaftlich fundiert Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen widmen. "Beide Vorhaben können dazu genutzt werden, die Gleichstellungsperspektive in allen Politikfeldern stärker zu verankern und die Erkenntnisse der Gleichstellungsberichte der Bundesregierung zur Umsetzung zu bringen.
djb freut sich über Verankerung eines Rückkehrrechts in Vollzeit
Erfreulich sei auch, so der djb, dass derzeit viele Frauen als künftige Ministerinnen diskutiert werden. Es bleibe zu hoffen, dass eine künftige Bundesregierung ihr Bekenntnis zu gleicher Partizipation von Frauen auch selbst umsetzt, so Wersig weiter. Die Verankerung eines Rückkehrrechts in Vollzeit sei ein guter Anfang, selbst wenn der Anspruch auf größere Betriebe beschränkt sei.
Verpflichtungen aus Istanbul-Konvention umsetzen
Das klare Bekenntnis zur Umsetzung aller Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention, die ab dem 01.02.2018 in Deutschland geltendes Recht ist, begrüßt der djb. Nach seiner Auffassung besteht allerdings noch erheblicher Handlungsbedarf, um alle bestehenden Umsetzungsdefizite zu beseitigen. Beispielsweise fehlten Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz der Betroffenen von sexualisierter Gewalt sowie zur effektiven Strafverfolgung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt, darunter die Einrichtung von Krisenzentren, die Ausweitung des Rechts auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und die Einführung einer Fortbildungspflicht für Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz zum angemessenen Umgang mit sexualisierter Gewalt. Ein wichtiger Schritt sei im Rahmen dieser Vorhaben zum Thema "Schutz vor Gewalt“, dass der Bund endlich Mitverantwortung für die Frauenhausfinanzierung übernehmen wird.
Defizite bei Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention beseitigen
Der Entwurf für den Koalitionsvertrag verweise zudem auf die besondere Bedeutung völkerrechtlicher Verträge, die von der Bundesregierung ratifiziert wurden. Dazu gehöre auch die bereits 1985 in deutsches Recht integrierte UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW). Erst im Jahr 2017 habe der zuständige UN-Ausschuss die Bundesregierung in seinen abschließenden Bemerkungen zum Abschluss des Staatenberichtsverfahrens auf zahlreiche Umsetzungslücken hingewiesen. Die Empfehlungen des Ausschusses müssten nun endlich umgesetzt werden, fordert der djb abschließend.