Quasi-autokratische Binnenstruktur wird bedenkenlos akzeptiert
"Wenn es um die Aufarbeitung geht, akzeptiert der Rechtsstaat bedenkenlos die quasi-autokratische Binnenstruktur der katholischen Kirche. Gewaltenteilung ist hier ein Fremdwort", so Rixen. Zwar habe sich der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung mit der Deutschen Bischofskonferenz auf die Einrichtung von Aufarbeitungskommissionen in den einzelnen Bistümern geeinigt. Über deren Zusammensetzung bestimme aber weitgehend der jeweilige Bischof selbst.
Rixen bezeichnet Einigung mit Kirche als "bizarr"
"Welchen Aufschrei gäbe es, wenn der Staat sich mit Volkswagen einigen würde, VW-interne Kommissionen sollten den Dieselskandal aufarbeiten, und der Konzernvorstand möge auf die Unabhängigkeit der Kommissionen achten?", fragte Rixen. "Wie bizarr ist es, dass dies im Verhältnis zur katholischen Kirche als unproblematisch gilt, wo es doch um viel schlimmeres (...) Unrecht geht."
Besetzung des Gremiums muss stärker rechtsstaatlich gesteuert werden
Zwar gebe es in den Aufarbeitungskommissionen viele ehrlich bemühte, hochengagierte Mitglieder. Und es gebe auch Bischöfe, die die Aufarbeitung ernst nähmen. Das sei aber nicht der Punkt: "Kennzeichen rechtsstaatlicher Machtdisziplinierung ist es, dass sie nicht primär vom guten Willen vermeintlich netter Menschen abhängt. Es ist daher unabdingbar, dass die Besetzung der Aufarbeitungskommissionen stärker rechtsstaatlich gesteuert wird, um Kommissionen zu verhindern, die bestenfalls Placebo-Aufarbeitung leisten können."