Korruptionsstrafrecht wird doch nicht gelockert
Dancila hatte zuvor angekündigt, auf die Reform zu verzichten. Konkret ging es in dem Streit um die Lockerung des Korruptionsstrafrechts in dem südosteuropäischen Land. Vorgesehen war unter anderem, die Verjährungsfristen für mehrere Delikte zu verkürzen. Nach Schmiergeldzahlungen sollten Täter straffrei bleiben, wenn sie sich binnen eines Jahres selbst anzeigen und vorher keine Ermittlungen begonnen haben. Zudem sollten Strafen für Unterschlagung und Amtsmissbrauch halbiert werden, falls Täter den Schaden ersetzen.
Verfassungsgericht sollte Gesetz überprüfen
Das Gesetz wurde im April 2019 vom Parlament beschlossen. In Kraft ist es aber noch nicht, weil der konservative Staatspräsident Klaus Iohannis es nicht unterschrieben hat. Stattdessen schickte er es zur Überprüfung an das Verfassungsgericht.
EU-Rechtsstaatsverfahren drohte
Als letzte Warnung schickte Timmermans vor gut drei Wochen einen Brief an die sozialliberale Regierung. Falls notwendige Verbesserungen nicht in Kürze getroffen würden oder es weitere Schritte in die falsche Richtung gebe, werde die Brüsseler Behörde unverzüglich ein EU-Rechtsstaatsverfahren einleiten, hieß es damals.
Hintergrund: Verurteilung des Vorsitzenden der rumänischen Sozialdemokraten
Beobachter gehen davon aus, dass das jüngste Urteil gegen den Vorsitzenden der rumänischen Sozialdemokraten (PSD), Liviu Dragnea, eine entscheidende Rolle bei Dancilas Entscheidung spielt. Dragnea war treibende Kraft bei der Schwächung des Antikorruptionskampfs in Rumänien und hat Dancilas Regierung kontrolliert. Am 03.06.2019 wurde er rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch verurteilt.