JuMiKo: Beschlüsse der Frühjahrskonferenz 2023
Lorem Ipsum
© Monika Skolimowska / dpa

Die Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer haben am Donnerstag und Freitag bei ihrer diesjährigen Frühjahrskonferenz unter dem Vorsitz Berlins zahlreiche Beschlüsse gefasst und viele Themen diskutiert: Im Mittelpunkt standen unter anderem die Digitalisierung der Länderjustiz, die Kriminalitätsbekämpfung, der strafrechtliche Schutz von Kindern und Rettungskräften sowie die Themen Mieterschutz und behördlicher Informationsaustausch.

70 rechtspolitische Initiativen für die bundespolitische Gesetzgebung

Die 94. Frühjahrskonferenz (JuMiKo) in Berlin hat insgesamt rund 70 rechtspolitische Initiativen für die bundespolitische Gesetzgebung hervorgebracht. "Wir haben gemeinsam wichtige Impulse auf dieser Konferenz setzen können", betonte Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg.

Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch

Auf Initiative Bayerns und Niedersachsens setzt sich die JuMiKo für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ein. Hintergrund sind die Missbrauchsvorfälle in den Kirchen. Ermittlungsakten bei Sexualstraftaten sollen künftig zehn Jahre lang aufbewahrt werden. "Bei Sexualdelikten können kurze Aufbewahrungsfristen die Strafverfolgung erschweren", betonte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Akten zu eingestellten Ermittlungsverfahren würden nur fünf Jahre verwahrt, beziehungsweise zwei Jahre im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) gespeichert. Wenn mehrere Opfer über einen längeren Zeitraum hinweg unabhängig voneinander Vorwürfe gegen ein- und dieselbe Person erheben, könne das ein Indiz für ihre Glaubwürdigkeit sein. "Dann müssen unsere Strafverfolger in solchen schweren Fällen auch Zugriff auf ältere Akten bekommen", sagte Eisenreich.

Strafbarkeitslücke beim Einschleusen von Ausländern

Die JuMiKO hat zudem einem vom Land Brandenburg initiierten Beschlussvorschlag zugestimmt, der die Schließung von Strafbarkeitslücken beim Einschleusen von Ausländern zum Gegenstand hat. Das Problem: Die §§ 9697 AufenthG würden nach der Rechtsprechung voraussetzen, dass der Geschleuste selbst eine vorsätzliche und rechtswidrige Haupttat im Sinne des § 95 AufenthG begeht, sich also seiner illegalen Einreise bewusst ist. Den minderjährigen Geschleusten sei das Passieren der Staatsgrenze und der Umstand des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz aber oftmals überhaupt nicht bewusst. Entfalle bei dem eingereisten Kind der Vorsatz, gehe jedoch auch der Schleuser straffrei aus. Nach dem Beschluss der JuMiKo sollen die §§ 9697 AufenthG so überarbeitet werden, dass eine vorsätzliche Haupttat durch den Geschleusten nicht mehr erforderlich ist.

Sondertribunal aus Anlass des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine

Die JuMiKo macht sich außerdem dafür stark, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für die Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine einsetzt. Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) freute sich über die große Einigkeit der JuMiKo zur hessischen Initiative. "Wir haben damit auch ein klares Bekenntnis der Solidarität mit der Ukraine senden können", sagte er.

Beschlussvorschlag zum Unternehmenssanktionenrecht

Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke), freute sich, dass die JuMiKo dem Beschlussvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern zum Unternehmenssanktionenrecht gefolgt ist. "Wir brauchen ein reformiertes Unternehmenssanktionenrecht, so wie es vor einigen Jahren schon einmal angedacht war", sagte sie. Der Bundesminister der Justiz wurde gebeten, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen. Denn nach geltendem Recht könnten Straftaten, die von juristischen Personen und Personengruppen aus Verbänden heraus begangen werden, gegenüber dem Verband nur mit einer Geldbuße von maximal zehn Millionen Euro geahndet werden. Für Global-Player oder deutschlandweite Konzerne sei diese Strafzahlung mit Sicherheit keine empfindliche Sanktion, betonte Bernhardt. Kleine und mittelständische Unternehmen dagegen könnten durch Geldbußen empfindlich getroffen werden. Das sei eine Ungleichbehandlung. Die Sanktionierung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sollte jedoch auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage gestellt werden, so wie es bereits geplant war. Das geltende Recht reiche für die Bekämpfung von Unternehmenskriminalität nicht in jeder Hinsicht aus, so Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin.

Ruhetage in den juristischen Staatsprüfungen beibehalten

Diskutiert wurde im Rahmen der JuMiKo zudem die beabsichtigte Streichung der zusätzlichen Ruhetage im schriftlichen Teil der juristischen Staatsprüfungen. Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich dafür ausgesprochen, von einer Streichung abzusehen und darüber eine zeitnahe Entscheidung zu treffen. Die Entscheidung der Landesjustizprüfungsämter und Justizprüfungsämter vor dem Hintergrund der Einführung der elektronischen Klausuren bleibe nun abzuwarten, so Justizministerin Bernhardt. Ein weiteres Anliegen der JuMiKo ist die Verhinderung der Aufnahme von Verfassungsfeinden in den juristischen Vorbereitungsdienst. "Wir müssen verhindern, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die freiheitlich demokratische Grundordnung aktiv bekämpfen, in den Staatsdienst kommen", betonte Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg im Rahmen der Konferenz.

Anhebung des Zuständigkeitswerts für Amtsgerichte

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich weiter dafür ausgesprochen, den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte auf 8.000 Euro anzuheben und bestimmte Sonderzuständigkeiten zwischen Amts- und Landgerichten neu festzusetzen. Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges merkte an: "Die Verfahrenszahlen an den Amtsgerichten gehen aufgrund der fortschreitenden Inflation (...) deutlich zurück. Dem müssen wir entgegenwirken, indem wir den Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte anheben." Die aktuelle Streitwertgrenze liegt seit dem Jahr 1993 bei 5.000 Euro. Mit Blick auf die Inflationsentwicklung sei die Anhebung der Streitwertgrenze überfällig, denn in der Zeit von 1993 bis 2020 seien die Eingänge an erstinstanzlichen Zivilverfahren an den Amtsgerichten um rund 41% zurückgegangen. Der gemeinsame Lösungsvorschlag der Länder liege nun auf dem Tisch, so Gentges weiter. Es sei die klare Erwartungshaltung, dass er vom Bund zügig umgesetzt wird. Mit der flankierenden Einführung weiterer streitwertunabhängiger Zuständigkeiten für ausgewählte Materien werde dem Spezialisierungsgedanken Rechnung getragen. Bei den Amtsgerichten sollen Zuständigkeiten für Streitigkeiten betreffend Fluggastrechte und aus dem Nachbarrecht geschaffen werden. Bei den Landgerichten sollen die Sachgebiete für Vergabesachen, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Streitigkeiten über Ansprüche aus Veröffentlichungen durch Druckerzeugnisse, Bild- und Tonträger jeder Art begründet werden.

Haftung für E-Scooter anpassen

Baden-Württemberg hat außerdem zusammen mit Nordrhein-Westfalen eine Initiative zu bestehenden Haftungslücken im Straßenverkehr im Zusammenhang mit E-Scootern eingebracht. Es bestehe ein dringender Handlungsbedarf in Bezug auf das neue Verkehrsmittel E-Scooter, der eine Reform der Haftungsregelung in § 8 Nr. 1 StVG nach sich ziehen müsse. Das Straßenverkehrsgesetz sehe eigentlich vor, so Gentges, dass bei einem Unfall der Halter eines Fahrzeuges bzw. dessen Haftpflichtversicherung haftet – und zwar verschuldensunabhängig. Bei E-Scootern sei das nicht der Fall, denn für Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 km/h fahren können, sehe das Straßenverkehrsgesetz in
§ 8 Nr. 1 eine Ausnahme von der verschuldensunabhängigen Halterhaftung vor. Zugleich nähmen Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet werden, ausweislich der amtlichen Statistik zu.

Drei-Säulen-Konzept gegen Geldautomatensprengungen

Auf Initiative Bayerns und Hessens sprach sich die Konferenz für ein Drei-Säulen-Konzept gegen Geldautomatensprengungen aus. Es sieht unter anderem den Einsatz von Färbemitteln, eine Konzentration der Fälle bei bestimmten Staatsanwaltschaften und die Prüfbitte an den Justizminister, ob die geltenden Vorschriften des Strafgesetzbuchs (Mindeststrafe: ein Jahr) angemessen hoch sind, vor. Im Rahmen der Diskussionen in der JuMiKo wurde der Antrag Bayerns und der Antrag Hessens zum Thema Geldautomatensprengung zusammengefasst. Der bayerische Antrag hatte vor allem die Prävention zum Gegenstand, der hessische Antrag konzentrierte sich dagegen auf das Strafrecht und damit die Repression.

Anpassung der strafrechtlichen Regeln im "Metaverse“

Bayern setzte sich ferner gemeinsam mit Sachsen-Anhalt für die frühzeitige Anpassung der strafrechtliche Regeln im "Metaverse“ ein. "Das Internet der Zukunft darf kein rechtsfreier Raum sein. Deshalb muss sich das Strafrecht bereits jetzt mit den künftigen digitalen Möglichkeiten und deren Risiken befassen", betonte Eisenreich. Auf Initiative Niedersachsens ging es auch um die Weiterentwicklung der Eckpunkte des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Die Konferenz bittet den Bundesjustizminister zu prüfen, inwieweit die Sperrung eines Nutzer-Accounts in besonders schwerwiegenden Fällen auch bei einer erstmaligen Rechtsverletzung möglich ist.

Besserer Informationsaustausch zwischen den Behörden

Zwei gemeinsam von Hamburg und Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund der tödlichen Messerattacke von Brokstedt eingebrachte Beschlussvorschläge fanden bei der Konferenz ebenfalls Zustimmung. Verbessert werden soll damit der Informationsaustausch zwischen den Behörden. Ein Beschluss befasst sich mit dem Austausch in ausländer- und asylrechtlichen Sachverhalten zwischen den Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten einerseits und den zuständigen Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge andererseits. Hier geht es unter anderem um eine zentrale bundesweite Eingangsstelle für Mitteilungen in Straf- und Bußgeldsachen gegen Ausländer und Ausländerinnen. Der zweite Antrag stellt die zeitnahe Übermittlung aller strafrechtlich relevanten Informationen an die Justizvollzugsanstalten in den Mittelpunkt.

Mehr Schutz für Mieter

Die Konferenz sprach sich angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt für einen stärkeren Mieterschutz aus. Ein von Hamburg eingebrachter Beschlussvorschlag fordert ein Maßnahmenpaket. Als eine mögliche Maßnahme wird vorgeschlagen, die Obergrenze für eine Mieterhöhung (Kappungsgrenze) deutlich herabzusetzen. "Insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten ist Wohnen für viele Menschen einfach viel zu teuer", sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne). Der deutliche Anstieg der Indexmieten verschärfe die Situation zusätzlich. Angesichts der erheblichen Steigerungen in den vergangenen Jahren brauche es hier ein Gesamtpaket an wirksamen und ineinandergreifenden Maßnahmen. Um die Lage zu verbessern, müsse der Bund hier deutlich stärker aktiv werden, fordert Gallina.

Schutz vor unseriösen Angeboten bei privater Schuldnerberatung

Beschlossen wurde außerdem eine Initiative aus Hamburg, die einen stärkeren Schutz vor unseriösen Angeboten bei privater Schuldnerberatung fordert. "Es gibt bei der Schuldnerberatung leider auch unseriöse Angebote, die intransparent sind oder bei denen die Preis- und Zahlungsstrukturen zu Problemen führen", betonte Gallina. Wer verschuldet sei, bezahle mit seinem Geld dann im schlimmsten Fall die private Schuldnerberatung, ohne dadurch dem Ziel der Entschuldung näher zu kommen. Der Bundesjustizminister solle deshalb prüfen, wie ein höheres Schutzniveau für Verbraucher erreicht werden kann, fordert Hamburgs Justizsenatorin.

Evaluierung der "Nein-heißt-nein-Lösung" im Sexualstrafrecht

Die Justizminister und Justizministerinnen beschlossen zudem die Hamburger Initiative zur Evaluierung der "Nein-heißt-nein-Lösung" im Sexualstrafrecht. Sie schlagen eine Studie vor, die feststellen soll, ob die durch die Einführung der Nichteinverständnislösung erfolgte Verschärfung des Sexualstrafrechts zu einer Verbesserung der Situation der Betroffenen geführt und Schutzlücken geschlossen hat.

Gewaltschutzgesetz: Einsatz der elektronischen Fußfessel

Die JuMiKo hat zudem die hessische Initiative zur Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes um die Möglichkeit des Einsatzes der elektronischen Fußfessel aufgegriffen und den Bundesjustizminister um Prüfung gebeten. Dabei sollen evtl. Einsatzgebiete und Fragen der Verhältnismäßigkeit in die Prüfung einfließen. "Durch die Fußfessel könnten gerichtlich angeordnete Annäherungsverbote wirkungsvoller überwacht und durchgesetzt werden", erläuterte Poseck.

Vielklägergebühr im sozialgerichtlichen Verfahren

Die Länder diskutierten zudem das Problem rechtsmissbräuchlicher Vielkläger in der Sozialgerichtsbarkeit. Die JuMiKo spricht sich hier für einen Reformprozess aus. "An der grundsätzlichen Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens, die Ausfluss des Sozialstaatsprinzips ist, darf nicht gerüttelt werden", sagte Poseck. Kläger, die diese Kostenfreiheit allerdings missbrauchen und die Gerichte ohne eigene Risiken massenhaft mit aussichtslosen Klagen fluten, sollten diese aber nicht mehr grenzenlos in Anspruch nehmen dürfen, betonte er und fordert die Einführung einer besonderen Gebühr und die Ausweitung der Missbrauchsgebühr.

Mehr Schutz für Kinder in familienrechtlichen Beschwerdeverfahren

Hessens Justizminister Poseck erklärte weiter, dass Hessen eine Initiative zur Stärkung des Schutzes der Kinder in familienrechtlichen Beschwerdeverfahren eingereicht hat. "Kinder, die Opfer von Gewalttaten wurden, müssen vor Gericht angehört werden. Das ist eine enorme emotionale Belastung für die Kinder", sagte er. Die hessische Initiative stelle das Kindeswohl in den Vordergrund. Die JuMiKO bitte daher den Bundesjustizminister um Prüfung eines Reformvorschlages, der es den Beschwerdeinstanzen ermöglicht, in geeigneten Fällen von der bislang obligatorischen Wiederholung der Anhörungen beziehungsweise des Termins zur mündlichen Verhandlung abzusehen.

Bekämpfung von "Fake News"

Die oft automatisierte Verbreitung von "Fake News" finde durch "Social Bots" statt, die durch den verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Zukunft eine noch größere Bedrohung für die Demokratie werden können, so Poseck weiter. "Alle Länder waren sich hier einig, dass der Bundesjustizminister Ansätze prüfen soll, wie man der Verbreitung von Falschnachrichten besser entgegenwirken kann. Dabei müssen wir auch das Strafrecht in den Blick nehmen, aber ohne die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit zu gefährden", sagte Poseck.

Mehr Schutz für Einsatzkräfte

Hessen ist zudem Mitantragsteller des rheinland-pfälzischen Vorschlags, sich für einen besseren Schutz von Einsatzkräften stark zu machen. Unterstützt werde der Vorstoß, den Strafrahmen des "Landfriedensbruchs" (§ 125 StGB) und "Angriff auf Vollstreckungsbeamte" (§ 114 StGB) jeweils auf eine Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug anzuheben. Bislang sieht der § 125 StGB als Mindeststrafmaß eine Geldstrafe und der § 114 einen dreimonatigen Freiheitsentzug vor, der wiederum häufig in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann. Bei einem Mindeststrafmaß von sechs Monaten wäre eine solche Umwandlung in eine Geldstrafe ausgeschlossen.

Strafverfahrensrecht an e-Evidence-Paket anpassen

Die Länder sind sich zudem einig, dass das nationale Strafverfahrensrecht an das e-Evidence-Paket angepasst werden muss. Die durch die EU geschaffenen neuen Vorschriften sollen es den Justizbehörden und Gerichten zukünftig erstmals ermöglichen, bindende Ermittlungsanordnungen unmittelbar an Anbieter von Internetdiensten in einem anderen Mitgliedstaat zu richten – ohne vorherige Beteiligung der Justizbehörden dieses Staates. Die hessische Initiative zielt darauf ab, den notwendigen Gleichlauf der europaweiten Möglichkeiten und des nationalen Strafverfahrensrechts sicherzustellen.

Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2023.