Assange darf doch nicht vor höchstes britisches Gericht ziehen

Der inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange darf im Rechtsstreit um seine Auslieferung in die USA doch nicht vor das höchste britische Gericht ziehen. Der Supreme Court in London teilte gestern der britischen Nachrichtenagentur PA zufolge mit, den Antrag von Assanges Anwälten abgelehnt zu haben – mit der Begründung, es gebe keine ausreichenden Rechtsgründe dafür. Eine mögliche Auslieferung in die USA ist damit wahrscheinlicher geworden. Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen.

Assange seit drei Jahren in britischer Haft

Dem gebürtigen Australier drohen dort bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht habe und an dem nun ein Exempel statuiert werden solle. Der 50-Jährige sitzt seit rund drei Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Haft.

Auslieferung zunächst abgelehnt

Ein britisches Gericht hatte die Auslieferung mit Blick auf die psychische Gesundheit Assanges Anfang 2021 in erster Instanz untersagt. Die zu erwartenden Haftbedingungen würden den psychisch labilen Assange sonst in den Suizid treiben, argumentierte die Richterin damals. Ansonsten hielt sie das Auslieferungsersuchen für gerechtfertigt. Im Berufungsverfahren legte Washington dann Zusicherungen über eine humane Behandlung Assanges in US-Gefängnissen vor – und war damit Ende 2021 erfolgreich: Der High Court gab grünes Licht für die Auslieferung. Diese Entscheidung wollte Assange vom Supreme Court überprüfen lassen, was zumindest der High Court auch zuließ, das höchste Gericht nun aber ablehnte.

Britisches Innenministerium letzte Instanz

Das juristische Tauziehen durch die britischen Instanzen zieht sich bereits seit langem hin. Im Fall einer endgültigen Niederlage Assanges vor Gericht müsste das britische Innenministerium über eine Auslieferung in die USA entscheiden. Dieser Schritt dürfte mit der jüngsten Entscheidung ein Stück näher gerückt sein. Die Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichte eine Stellungnahme von Assanges Anwälten, in der diese darlegen, welchen Verlauf sie nun erwarten. Der Fall wird demnach zurück an den Westminster Magistrates´ Court verwiesen, der als erstes in dem Fall geurteilt hatte. Dieser werde die Entscheidung über die Auslieferung voraussichtlich an das Innenministerium verweisen, hieß es. Dort könnten die Verteidiger nach eigenen Aussagen noch ihre Sicht der Dinge einbringen. Auch weiterer Einspruch sei möglich.

Heirat im Hochsicherheitsgefängnis geplant

Die Organisation Reporter Ohne Grenzen bedauerte die Entscheidung des Supreme Courts und die Tatsache, dass der Fall Assange nach dem juristischen Tauziehen nun eine "politische Entscheidung" werde. "Wir fordern das Innenministerium auf, im Sinne von Journalismus und Pressefreiheit zu handeln und die Auslieferung von Assange abzulehnen und ihn ohne weitere Verzögerung aus dem Gefängnis freizulassen", sagte die Londoner Sprecherin der Organisation, Rebecca Vincent. Am 23. März will Assange seine Verlobte Stella Moris im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh heiraten. Die beiden gemeinsamen Söhne sollen bei der Zeremonie dabei sein.

Redaktion beck-aktuell, 15. März 2022 (dpa).