"Es tut uns außerordentlich leid, dass durch einen Fehler bei der Veröffentlichung der Liste der nicht zur mündlichen Prüfung Zugelassenen der Eindruck entstanden ist, deren Situation werde nicht ernst genommen", heißt es in dem Post, den das OLG Hamm am Freitagnachmittag auf LinkedIn veröffentlicht hat.
"Uns ist es wichtig, in jeder Form von Kommunikation dem Gegenüber angemessen zu begegnen", hat das OLG nun geschrieben. Der Begriff des "Blockversagers" entspreche dem nicht.
Das JPA Hamm hatte am Mittwoch – wie jeden Monat – eine Liste derjenigen Examenskandidatinnen und Examenskandidaten veröffentlicht, die durch die schriftlichen Prüfungen gefallen waren. Aufgrund eines Versehens war die Liste unter dem (Arbeits-)Titel "Internet Blockversager April 2024" erschienen. Kurz darauf hatte das JPA die Liste wieder von der Seite genommen und unter dem offiziellen Titel "Informationen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 JAG NW" erneut online gestellt. Etliche Studierende hatten den Fehler aber bemerkt und in den sozialen Medien Screenshots geteilt. Die Folge war eine Welle der Empörung über die Bezeichnung „Blockversager“ für Examens-Durchfaller.
JPA will Begriff streichen
Am Donnerstag hatte das OLG Hamm auf beck-aktuell-Anfrage betont, dass der Begriff nicht despektierlich gemeint sei, sondern vielmehr veraltetes Beamtendeutsch, das sich bis heute durchgesetzt habe.
Nach außen wird der Begriff schon lange nicht mehr verwendet. Nun will das JPA auch bei der internen Kommunikation Konsequenzen ziehen. "Fehler geben immer auch Anlass zu reflektieren", schreibt das OLG. Der "bedauerliche menschliche Fehler bei der Veröffentlichung der Liste" habe dazu geführt, dass das JPA Hamm "selbstkritisch" die verwaltungsinterne Nutzung des Begriffs geprüft habe. "Dieser kann die Gefühle der konkret Betroffenen verletzen. Er soll zukünftig auch intern keine Verwendung mehr finden."