Journalistenverband: Gesetzentwurf zum Urheberrecht greift zu kurz

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hält die Vorschriften im Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zum Urheberrecht für unzureichend. Dies geht aus einer Mitteilung vom 16.01.2020 hervor. Mit dem Entwurf soll begonnen werden, die 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsreform in nationales Recht umzusetzen. Die unverzichtbare Absicherung der wirtschaftlichen Beteiligung von Urheberinnen und Urhebern gelingt aus Sicht des DJV damit jedoch noch nicht.

Rechte und Ansprüche der Urheber so konkret wie möglich fassen

Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall kritisiert die Regeln zur Verlegerbeteiligung als noch unzureichend, zumal urhebervertragsrechtliche Regelungen nicht im Entwurf vorgesehen seien. Fraglich sei auch, warum für die Verlegerbeteiligungen konkrete Beteiligungssätze im Entwurf enthalten sind, nicht jedoch für die Beteiligung der Urheber am Leistungsschutzrecht der Presseverleger. Überall hält es darüber hinaus für kritikwürdig, dass wissenschaftliche Einrichtungen von der Vergütungspflicht beim Datamining ausgenommen werden sollen: "Es macht keinen Sinn, dass Urheber Universitäten sponsern, denn darauf würde das hinauslaufen." Das Bundesjustizministerium müsse Rechte und Ansprüche der Urheber so konkret wie möglich fassen, dazu gehöre auch die Umsetzung des in der Richtlinie enthaltenen Urhebervertragsrechts.

Redaktion beck-aktuell, 17. Januar 2020.