Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Bundesregierung aufgefordert, das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung außer Kraft zu setzen. Der Verband beruft sich in seiner Mitteilung vom 06.02.2017 auch auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das die Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs erklärt.
DJV: Gutachten ist Vorfestlegung für BVerfG
Nicht rechtmäßig seien unter anderem die Passagen über die Speicherung elektronischer Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern, zu denen Journalisten zählten. Der DJV- Bundesvorsitzende Frank Überall wertet die Aussagen des Gutachtens als "Vorfestlegung für das Bundesverfassungsgericht“, das demnächst über Verfassungsbeschwerden, unter anderem vom DJV, gegen die Datenspeicherung zu entscheiden hat. Überall: "Unwahrscheinlich, dass Karlsruhe ein Gesetz passieren lässt, das bei den Experten der Bundestagsverwaltung für Bauchgrimmen sorgt."
Überall: Blamage in Karlsruhe abwenden
Der DJV- Bundesvorsitzende Überall hat in einem Schreiben den Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses Ansgar Heveling aufgefordert, "gegenüber der Bundesregierung nachdrücklich auf die sofortige Rücknahme des Gesetzes zu pochen“. Dem Informantenschutz und der freien und ungehinderten elektronischen Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten würde dadurch kein weiterer Schaden zugefügt. Überall: "Jetzt hat die Bundesregierung noch die Möglichkeit, eine Blamage in Karlsruhe abzuwenden.“
Redaktion beck-aktuell, 7. Februar 2017.
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Roßnagel, Die neue Vorratsdatenspeicherung, NJW 2016, 533
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Priebe, Reform der Vorratsdatenspeicherung - strenge Maßstäbe des EuGH, EuZW 2014, 456
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