Journalisten-Verband fordert Auskunftsanspruch der Medien auch gegenüber Bundesbehörden

Der Deutsche Journalisten-Verband (djv) fordert die Große Koalition auf, die Auskunftsansprüche der Medien gegenüber Bundesbehörden endlich gesetzlich zu regeln. Unterstützt werde er von den Bundestagsfraktionen der SPD, der FDP, der Linken und der Grünen, teilte der Verband unter Verweis auf eine von ihm durchgeführte Umfrage unter den Fraktionen des Bundestags mit. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD äußerten sich nach Angaben des djv nicht.

djv: Gesetzlicher Rahmen für Journalistentätigkeit erforderlich

"Recherchierende Journalisten benötigen einen gesetzlichen Rahmen für ihre Arbeit, wie es ihn auf Landesebene längst gibt", stellte der djv-Bundesvorsitzende Frank Überall klar. Anlass sei die aus dem Bundeskanzleramt bekannt gewordene Meinung eines für die Nachrichtendienste zuständigen leitenden Beamten, wonach entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Presseauskunftsrecht obsolet sei.

djv: "Gate-Keeper-Funktion" der Presse noch immer berechtigt

Als "befremdlich" bewertet der djv die in einem Handbuch zu den Nachrichtendiensten begründete Auffassung, die "Gate-Keeper-Funktion herkömmlicher Presse“ verliere mit der Vernetzung auf individueller Ebene ihre Berechtigung. Schon deswegen könne ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden nicht bejaht werden. Ein erweiterter Informationsanspruch der Presse werde der individuell vernetzten Wirklichkeit nicht mehr gerecht. Es reiche vielmehr aus, wenn auch für die Medien der Zugang zu behördlichen Informationen durch die allgemeinen Informationsfreiheitsgesetze gewährleistet werde.

Überall sieht Verstoß gegen Presse- und Medienfreiheit

"Der Ankündigung im Koalitionsvertrag zur Stärkung des Auskunftsrechts der Medien müssen auch Taten folgen", unterstreicht Überall. "Die aus dem Bundeskanzleramt bekannt gewordene Rechtsposition ist mit dem Bekenntnis der Koalition zur Presse- und Medienfreiheit nicht vereinbar."

Redaktion beck-aktuell, 16. April 2018.