Journalisten fordern von Justiz mehr Respekt vor Pressefreiheit

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) fordert die Justizbehörden auf, dem in der Verfassung verbürgten Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit mehr Respekt zu verschaffen. Anlass sind die Entscheidung zum Informantenschutz im Fall Reichelt und die Abhöraktion bayerischer Ermittler gegen die "Letzte Generation", die auch Journalisten betraf.

Als nicht vereinbar mit einem wirksamen und praktikablen Informantenschutz sieht der DJV etwa den Beschluss des Landgerichts Berlin im Fall Julian Reichelt gegen den Verleger der Berliner Zeitung, Holger Friedrich. In Friedrichs unbefugter Informationsweitergabe an den Springer-Konzern habe das Gericht keinen Verstoß gegen den Informantenschutz gesehen. Dafür hätte vorher ein Vertrag abgeschlossen werden müssen, meinte das LG.

"Eine abenteuerliche Rechtsauffassung, die mit der Lebenswirklichkeit im Journalismus nicht kompatibel ist", meint dagegen der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. "Wenn der Beschluss Bestand hat, können wir den Informantenschutz in Deutschland vergessen."

Auch Vorgehen einiger Staatsanwaltschaften kritisiert

Als problematisch wertet Deutschlands Journalistengewerkschaft auch das Vorgehen einiger Staatsanwaltschaften gegen Medienschaffende. Die Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland und einem Mitarbeiter des Senders wegen angeblicher Linksextremismusnähe seien unverhältnismäßig gewesen, so der DJV-Vorsitzende.

Und in den Abhörmaßnahmen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Journalistinnen und Journalisten, die mit der "Letzten Generation" in telefonischem Kontakt waren, sieht Überall eine "klare Grenzüberschreitung“ durch die Ermittlungsbehörde: "Das Grundrecht der Pressefreiheit zu missachten ist unverantwortlich."

Die Vorfälle der letzten Monate zeigten, so Überall, einen mangelnden Respekt von manchen Gerichten und Staatsanwaltschaften vor den Medien und dem Journalismus: "Das ist eine bedenkliche Entwicklung, die gestoppt werden muss."

Redaktion beck-aktuell, 17. Juli 2023.