Japanisches Gericht verurteilt Staat und Betreiber des Fukushima-Reaktors

Ein japanisches Gericht hat eine Mitschuld des Staates und des Betreiberkonzerns Tepco an der Atomkatastrophe in Fukushima festgestellt. Das Distriktgericht in Kyoto verurteilte beide am 15.03.2018 zu 110 Millionen Yen (835.000 Euro) Entschädigung an 110 von 174 Kläger, von denen die meisten freiwillig vor der Strahlung nach Kyoto geflohen waren. Es ist das vierte Urteil von rund 30 im ganzen Land laufenden Sammelklagen gegen den Staat und Tepco und das dritte Urteil, bei dem der Staat der Nachlässigkeit für mitschuldig befunden wurde. In einem weiteren Prozess war er freigesprochen worden. Vor sieben Jahren war es in Folge eines schweren Erdbebens und Tsunamis zu einem Super-Gau im Atomkraftwerk Fukushima gekommen.

Regierung hätte Tsunami-Risiko berücksichtigen müssen

Der Richter in Kyoto erklärte in seiner Urteilsverkündung, dass die Regierung bis zu einem gewissen Grad in der Lage gewesen sei, das Risiko eines Tsunamis vorherzusehen. Der Staat habe es jedoch versäumt, vom Betreiber entsprechende Schutzmaßnahmen zu verlangen. In dem Prozess ging es zudem um die Frage, wie gefährlich die Niedrigstrahlung in den Gebieten war, in denen die Kläger damals lebten. 

Nicht alle Kläger erfolgreich

Die Auswirkungen von Niedrigstrahlung seien unklar, da viele Faktoren wissenschaftlich noch nicht gesichert seien, hieß es im Urteil. Das Gericht prüfte daher jeden Fall gesondert, unter anderem versuchte es zu klären, wo der jeweilige Kläger lebte und ob Kinder betroffen waren. In 64 Fällen wies das Gericht die Forderungen der Kläger ab. Die Klägerseite will das Urteil anfechten. Insgesamt hatte sie rund 847 Millionen Yen Entschädigung gefordert.

Redaktion beck-aktuell, 15. März 2018 (dpa).

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