Jahreswechsel bringt Neuerungen im Verkehrsrecht

Winterreifen müssen künftig gekennzeichnet werden. Die Messung der Abgase am Auspuffendrohr wird Pflicht und Fahrlehrer sollen besser ausgebildet werden. Diese und weitere Neuerungen treten zum Jahreswechsel 2017/2018 in Kraft.

Winterreifen-Kennzeichnung

Hersteller müssen Winterreifen, die ab 01.01.2018 produziert werden, mit dem "Alpine"-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) kennzeichnen. Das Qualitätssiegel zeigt an, dass diese Reifen besondere Anforderungen an Traktions-, Brems- und Beschleunigungsverhalten auf Schnee und Eis erfüllen. Für bis 31.12.2017 produzierte M+SWinterreifen gilt eine Übergangsfrist bis 30.09.2024.

Abgasuntersuchung: Endrohrmessung wird Pflicht

Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 2006 bei der Hauptuntersuchung beim TÜV von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Ab 01.01.2018 müssen alle Fahrzeuge, Diesel oder Benziner, die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr bestehen. So sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden können.

Mehr Sicherheit für Fahranfänger durch bessere Fahrlehrer

Das neue Fahrlehrergesetz soll ab 01.01.2018 die Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern verbessern und den Fahrschulbetrieb entbürokratisieren. Ziel ist mehr Verkehrssicherheit, insbesondere für junge Fahranfänger.

Reflektoren an Fahrradanhängern

Fahrradanhänger, die ab 01.01.2018 in den Handel kommen, benötigen ab einer Breite von 60 Zentimetern zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt.

Sportbootführerschein im Scheckkartenformat

Für Sportboote gibt es ab dem 01.01.2018 einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat. Er vereint die beiden Geltungsbereiche (See und Binnen) auf einer Karte. Die bisherigen Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig, können aber gegen ein Entgelt in den Geschäftsstellen des Deutschen Segler-Verbands (DSV) und des Deutschen Motoryachtverbands (DMYV) in das neue Format umgetauscht werden.

Redaktion beck-aktuell, 2. Januar 2018.

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