Ehrenamt soll besser gefördert werden
Außerdem will der Bundesrat mit seinen Anregungen das ehrenamtliche Engagement durch steuerliche Vergünstigungen stärker fördern. Weitere Änderungswünsche zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen Ungleichbehandlungen korrigieren und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bei der Steuergesetzgebung berücksichtigen.
Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen
Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat einen Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht vorgelegt. Einen der Schwerpunkte bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs. Die Bundesregierung verspricht sich davon einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Der Entwurf enthält zudem Änderungen in den verschiedensten Bereichen des Steuerrechts, die der Anpassung an EU-Recht und der Digitalisierung sowie der Verfahrensvereinfachung dienen.
Förderung von Jobtickets
Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht der Entwurf vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin nur mit 0,5% des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber soll bis 2030 steuerfrei bleiben, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Für Pendler relevant: Das Jobticket wird künftig pauschal mit 25% besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet.
E-Books künftig günstiger
Für E-Books und E-Paper soll ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gelten. Die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen steigen, ebenso der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer. Außerdem plant die Bundesregierung Verfahrensvereinfachungen im Einkommensteuerrecht und Maßnahmen zur Bekämpfung von sogenannten Steuergestaltungen, also beispielsweise Share Deals.
Gegenäußerung in den nächsten Wochen
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die dazu in den nächsten Wochen ihre Gegenäußerung verfasst. Anschließend entscheidet der Bundestag, welche der zahlreichen Änderungsvorschläge der Länder er übernimmt. Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet und dem Bundesrat noch einmal zur abschließenden Beratung zugeleitet hat, stimmt dieser über das Gesetz ab. Es bedarf seiner Zustimmung.