Jahresbericht der ICC: Deutlich mehr Schiedsverfahren

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat Zahlen zur Schiedsgerichtsbarkeit und zur alternativen Streitbeilegung für das Jahr 2023 veröffentlicht. Danach wurden im Vergleich zu 2022 deutlich mehr Fälle eingereicht.

890 Schiedsverfahren registrierte die ICC im Jahr 2023. Im Vorjahr waren bei ihr 710 Verfahrensanträge eingegangen. Zum Jahresende 2023 belief sich die Gesamtzahl der anhängigen Fälle weltweit auf 1.766. Besonders stark war der Anstieg nach Mitteilung der ICC in Mittel- und Osteuropa (277 Parteien gegenüber 188), Nordamerika (308 gegenüber 207) sowie dem Nahen Osten (288 gegenüber 198).

ICC Germany-Generalsekretär Oliver Wieck kommentierte: "Die zunehmende Zahl an Fällen, die an die ICC herangetragen werden, zeigen vor allen Dingen eines: Die ICC als Institution genießt Vertrauen und baut ihre Vorreiterrolle im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit und der alternativen Streitbeilegung weiter aus – und zwar weltweit und über Branchen hinweg."

Neben den Eingangszahlen gibt die Statistik auch Aufschluss über den Streitwert der Schiedsverfahren, der 2023 bei durchschnittlich 65 Millionen US-Dollar lag. Außer dem Schiedsverfahren bietet die ICC auch alternative Streitbeilegung an. 2023 gab es hier 75 Anträge, 37 davon wurden unter den ICC Rules of Mediation registriert.

Auch weist die ICC darauf hin, dass es einen Anstieg weiblicher Schiedsrichterinnen gegeben habe. So seien 269 Frauen auf Vorschlag von Parteien oder Mitschiedsrichtern und -richterinnen bestätigt oder vom ICC Court ernannt worden, was fast 30% aller Ernennungen und Bestätigungen ausmache.

Redaktion beck-aktuell, dd, 24. Juni 2024.