Leichter Rückgang pandemiebedingt
Im Jahr 2021 habe es mehr als 5.600 Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle gegeben, die mit einem vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützten Diskriminierungsmerkmal zusammenhingen. Das ist nach dem Bericht der zweithöchste Wert in der Geschichte der Antidiskriminierungsstelle, die 2006 gegründet wurde. Den leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr (6.383) führt die Stelle auf weniger Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht, zurück. Die Anzahl der Beratungsanfragen zu allen anderen Diskriminierungen sei unverändert hoch.
Rassistische Diskriminierung an erster Stelle
2021 seien der Antidiskriminierungsstelle des Bundes insgesamt 5.617 Fälle gemeldet worden, die mit einem im AGG genannten Diskriminierungsgrund zusammenhingen. Davon hätten sich 37% der Fälle auf rassistische Diskriminierung bezogen. An zweiter Stelle sei mit 32% das Merkmal Behinderung und chronische Krankheiten gefolgt. Die meisten Diskriminierungserfahrungen seien im Arbeitsleben (28%) und beim Zugang zu privaten Dienstleistungen (33%) gemeldet worden.
Auch Diskriminierung im öffentlichen Bereich
In 37% der Fälle habe sich die Diskriminierung allerdings in einem Lebensbereich abgespielt, der nicht oder nur teilweise vom AGG geschützt ist. Der größte Anteil davon betrifft laut Antidiskriminierungsstelle Benachteiligungen im Bereich des staatlichen Handelns, also beispielsweise durch Ämter, durch die Polizei oder die Justiz. Aber auch im Bildungsbereich, in den sozialen Medien oder im öffentlichen Raum seien regelmäßig Benachteiligungen, diskriminierende Beleidigungen bis hin zu Gewalt erlebt und geschildert worden.
Appell an Betroffene – Forderung an Bundesregierung
Ataman appellierte an alle Menschen, die Diskriminierung erleben, dagegen vorzugehen – wenn nötig vor Gericht. An die Bundesregierung richtete sie die Forderung, Betroffenen bessere Möglichkeiten zu geben, ihre Rechte durchzusetzen – etwa durch eine Verlängerung der Fristen und durch ein Verbandsklagerecht. "Das deutsche Antidiskriminierungsrecht muss endlich internationalen Standards entsprechen. Bisher schützt es nicht wirkungsvoll vor Diskriminierung. Die von der Koalition angekündigte AGG-Reform muss umfassend und zeitnah kommen", sagte Ataman.
Neue Bundesbeauftragte setzt Schwerpunkte
Für ihre Amtszeit kündigte die im Juli gewählte Bundesbeauftragte zunächst drei Schwerpunkte an: Zum einen will sie den Schutz vor Diskriminierung stärken. Daneben will Ataman das AGG bekannter machen und ferner ein flächendeckendes Beratungsangebot gegen Diskriminierung schaffen.