Bislang wird grundsätzlich der Namens des Vaters weitergegeben
Bislang war in dem Mittelmeerland vorgeschrieben, dass ein Neugeborenes den Nachnamen des Vaters erhält, wenn dieser das Kind bei der Geburt anerkennt. Auf gemeinsamen Antrag hin konnte der Nachname der Mutter zwar als Teil eines Doppel-Nachnamens festgelegt werden - allerdings wurde er dem des Vaters nachgestellt.
Verfassungsgerichtshof: Regelung verstößt gegen Verfassung und EMRK
In Italien behalten Frauen auch nach der Hochzeit ihren Nachnamen - das bedeutet, dass italienische Mütter bislang in den meisten Fällen andere Nachnamen hatten als ihre Kinder. Diese Rechtsnorm verletze aber Artikel der italienischen Verfassung sowie die Europäische Menschenrechtskonvention, teilte der Gerichtshof mit. Eltern müssen künftig frei entscheiden können, ob sie ihren Kindern den Nachnamen des Vaters, der Mutter oder einen Doppelnamen geben, urteilten die Richter und forderten die Politik zum Handeln auf.
Entwurf für entsprechendes Gesetz liegt bereits vor
Im Parlament liegt bereits ein Entwurf für ein entsprechendes Gesetz. Wenn die Eltern künftig nicht ausdrücklich einen Nachnamen festlegen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen - und nicht wie bislang den Namen des Vaters. Befürworter der Gesetzesänderung sprachen von einem historischen Urteil, einer kleinen Revolution und einem weiteren Schritt für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.