Italienische Kinder heißen nicht mehr automatisch wie der Vater

Italienische Kinder erhalten künftig bei der Geburt nicht mehr automatisch den Nachnamen des Vaters. Die bisherige Regelung verletze die italienische Verfassung sowie die Europäische Menschenrechtskonvention, entschied der Verfassungsgerichtshof in Rom in einem gestern bekanntgegebenen Urteil. Befürworter eines bereits im Parlaments vorliegenden Entwurfs für eine Gesetzesänderung sprachen von einer kleinen Revolution.

Bislang wird grundsätzlich der Namens des Vaters weitergegeben

Bislang war in dem Mittelmeerland vorgeschrieben, dass ein Neugeborenes den Nachnamen des Vaters erhält, wenn dieser das Kind bei der Geburt anerkennt. Auf gemeinsamen Antrag hin konnte der Nachname der Mutter zwar als Teil eines Doppel-Nachnamens festgelegt werden - allerdings wurde er dem des Vaters nachgestellt.

Verfassungsgerichtshof: Regelung verstößt gegen Verfassung und EMRK

In Italien behalten Frauen auch nach der Hochzeit ihren Nachnamen - das bedeutet, dass italienische Mütter bislang in den meisten Fällen andere Nachnamen hatten als ihre Kinder. Diese Rechtsnorm verletze aber Artikel der italienischen Verfassung sowie die Europäische Menschenrechtskonvention, teilte der Gerichtshof mit. Eltern müssen künftig frei entscheiden können, ob sie ihren Kindern den Nachnamen des Vaters, der Mutter oder einen Doppelnamen geben, urteilten die Richter und forderten die Politik zum Handeln auf.

Entwurf für entsprechendes Gesetz liegt bereits vor

Im Parlament liegt bereits ein Entwurf für ein entsprechendes Gesetz. Wenn die Eltern künftig nicht ausdrücklich einen Nachnamen festlegen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen - und nicht wie bislang den Namen des Vaters. Befürworter der Gesetzesänderung sprachen von einem historischen Urteil, einer kleinen Revolution und einem weiteren Schritt für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2022 (dpa).