Nach Vorwürfen gegen NGOs: Vorgehen italienischen Staatsanwalts wird geprüft

Nach den schweren Vorwürfen gegen private Seenotretter im Mittelmeer will sich der Oberste Rat der Gerichtsbarkeit in Italien (CSM) mit dem Vorgehen des Staatsanwalts Carmelo Zuccaro befassen. Der Staatsanwalt aus dem sizilianischen Catania hatte in italienischen Medien mehrmals schwere Vorwürfe gegen einige Nichtregierungsorganisationen – auch aus Deutschland – erhoben, nachdem er Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbindungen zwischen Helfern und Schleppern eingeleitet hatte.

Mutmaßung zu Verbindung zwischen NGOs und Schleppern geäußert

Zuccaro hatte am 27.04.2017 dem Fernsehsender Rai 3 gesagt, dass seiner Auffassung nach einige NGOs von Schleppern finanziert sein könnten. Er äußerte außerdem die Vermutung, dass die NGOs Migranten nach Italien brächten, um die Wirtschaft des Landes zu schwächen. Die Vorwürfe richteten sich nicht gegen große Organisationen wie Save the Children oder Ärzte ohne Grenzen. Später sagte Zuccaro gegenüber der Presse, dass er sich auf Grundlage von "Arbeitshypothesen“ geäußert habe, die noch nicht bewiesen seien.

Disziplinarverfahren gegen Zuccaro möglich

Justizminister Andrea Orlando hatte im Anschluss an die umstrittene Äußerung Zuccaros vor einer Vorverurteilung gewarnt. Innenminister Marco Minniti sagte, die Hinweise der Staatsanwaltschaft dürften nicht verallgemeinert werden. Die Angelegenheit soll laut dem Vizepräsident des Rates, Giovanni Legnini, am 03.05.2017 auf der Tagesordnung einer Sitzung stehen. Ob es zu einem Disziplinarverfahren gegen Zuccaro komme, müssten aber der Justizminister und der Generalstaatsanwalt entscheiden, sagte Legnini.

Redaktion beck-aktuell, 3. Mai 2017 (dpa).

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