EGMR: Italien muss Roma-Familien temporär Unterkunft bereitstellen

Die italienische Regierung muss Angehörigen der Sinti und Roma in Italien nach einer Zwangsräumung vorübergehend eine neue Unterkunft bereitstellen. Das ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 20.05.2019 an (Az.: 25838/19). Die Kinder müssten gemeinsam mit ihren Eltern in einer alternativen Unterkunft untergebracht werden, andernfalls drohe ihnen "unumkehrbares Leid", hieß es in einer Erklärung zur Anordnung der Sofortmaßnahmen.

Unterkunft Anfang Mai geräumt

Die zehn Kinder der Roma-Familien stammen demnach aus Bosnien und sind zwischen zwei und 16 Jahre alt. Die Stadt Giugliano in der Nähe von Neapel hatte die Unterkunft der Familien Anfang Mai 2019 räumen lassen. Drei Bewohner, darunter die zwei Mütter der Kinder, hatten sich dagegen in Straßburg gewehrt.

Italiens Innenminister unbeeindruckt

Italiens Innenminister Matteo Salvini zeigte sich unbeeindruckt von der Anordnung. "Das Europäische Gericht will uns dazu zwingen, den Roma Häuser zu geben? Hahahahaha", schrieb er auf Twitter. Hält sich Italien nicht an die Anordnung des Gerichtshofes, verstößt es gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

EGMR, Entscheidung vom 20.05.2019 - 25838/19

Redaktion beck-aktuell, 21. Mai 2019 (dpa).