Italien: Deutsche Seenotretter durch Urteil bestärkt

Nach einem kürzlich ergangenes Urteil eines Gerichts in Catania, das einen Erlass der italienischen Behörden aus dem vergangenen Jahr für rechtswidrig erklärte, sehen sich Deutsche Seenotretter in ihrer Arbeit und ihrem Kampf gegen die Maßnahmen der Regierung in Rom bestärkt. Der Erlass habe gegen "internationale Verpflichtungen der Seenotrettung" verstoßen.

Kapitän widersetzt sich behördlichem Befehl

Jenes Dekret verbot dem Rettungsschiff "Humanity 1" im November 2022, in italienischen Hoheitsgewässern zu bleiben und mit geretteten Bootsmigranten anzulegen. Es sah zudem vor, ausschließlich besonders gefährdete Personen, die nach einer medizinischen Untersuchung der Behörden identifiziert wurden, an Land gehen zu lassen. Die Berliner Hilfsorganisation SOS Humanity hatte gestern das Urteil veröffentlicht. Damals harrte das Schiff, das zuvor 179 in Seenot geratene Migranten aus dem zentralen Mittelmeer gerettet hatte, mehrere Tage vor der Ostküste Siziliens aus. Die Behörden ließen zunächst mehr als 140 Menschen an Land. Eine Gruppe von 35 männlichen Migranten, die sich laut der Behörden nicht in einer Notlage befunden hätten, durfte das Schiff zunächst nicht verlassen. Der Kapitän lehnte damals die Aufforderung ab, den Hafen mit den restlichen Migranten zu verlassen. Diese konnten mit Verzögerung dann doch noch an Land gehen.

Gericht: Verstoß gegen internationale Seenotrettung-Bestimmungen

Da der Erlass nur die Rettung von Personen in "prekärem Gesundheitszustand" vorsah, habe er gegen "internationale Verpflichtungen der Seenotrettung" verstoßen, urteilte das Gericht auf Sizilien nach einer Klage von SOS Humanity. Die Entscheidung des Gerichts unterstreiche die Verpflichtung der italienischen Regierung, internationales Recht zu befolgen, sagte Mirka Schäfer, politische Referentin von SOS Humanity laut Mitteilung. "Die Rechte von schutzsuchenden Geflüchteten dürfen nicht untergraben werden, indem man einigen von ihnen das Recht vorenthält, in einem europäischen Mitgliedsstaat Asyl zu beantragen".

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 14. Februar 2023 (dpa).