Die gerichtlichen Ermittlungen begannen im Frühjahr 2022 nach einer ersten Steuerprüfung von Airbnb. Von 2017 bis 2021 soll das Unternehmen die Steuer auf Mieteinnahmen aus Kurzzeitvermietungen in Höhe von 21% nicht abgeführt haben. Der Umsatz in den fünf Jahren betrug nach Angaben der Staatsanwaltschaft 3,7 Milliarden Euro. Die Wohnungsplattform zeigte sich nach der Anordnung der Ermittlungsrichterin irritiert. Airbnb sei mit dem Finanzamt in Kontakt. "Wir sind zuversichtlich, dass wir gesetzeskonform gehandelt haben und beabsichtigen, unsere Rechte wahrzunehmen", zitierte die Nachrichtenagentur Ansa das Unternehmen.
Die sogenannte Einheitssteuer auf Mieteinnahmen wurde in Italien 2017 eingeführt. Airbnb klagte dagegen, der Europäische Gerichtshof bestätigte aber im Dezember 2022 die Verpflichtung, die Steuer von eingezogenen Mieten abzuziehen und an den Fiskus abzuführen. Die aktuelle italienische Regierung will die Einheitssteuer künftig gar von 21 auf 26% erhöhen. Sie will damit vor allem gegen die Wohnungsnot in großen Städten, hohe Mietpreise und die Überbelegung durch Touristen ankämpfen. Viele Vermieter bieten ihre Wohnungen lieber für mehr Geld Touristen an und vermitteln ihre Immobilien über Plattformen wie etwa Airbnb.