Die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs hat eine frühere Verurteilung des früheren Vizepräsidenten des Kongos, Jean-Pierre Bemba, bestätigt. Eine entsprechende Beschwerde Bembas wurde abgewiesen, wie das Gericht am 27.11.2019 in Den Haag mitteilte.
Gefängnisstrafe bereits verbüßt
Der frühere Warlord war zu einem Jahr Gefängnis und zu einer Geldbuße von 300.000 Euro verurteilt worden – dabei ging es um die Bestechung von Zeugen. Da er bereits rund zehn Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte, gilt seine Strafe aber als verbüßt.
Freispruch wegen Verfahrensfehler
Bemba beschäftigt das Gericht seit Jahren. 2016 war er in erster Instanz zu 18 Jahren Gefängnis wegen Kriegsverbrechen in der Zentralafrikanischen Republik verurteilt worden, darunter Morde und Vergewaltigungen durch eine Miliz unter seinem Befehl. Im Juni 2018 wurde er jedoch wegen schwerer Verfahrensfehler freigesprochen.
Redaktion beck-aktuell, 28. November 2019 (dpa).
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