IStGH: Staatschef nicht geschützt durch Immunität

Nach einem Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs vom 06.05.2019 ist ein amtierendes Staatsoberhaupt nicht durch Immunität vor internationaler Strafverfolgung geschützt. Daher hätte Jordanien den nun abgesetzten Staatspräsidenten des Sudan, Omar al-Baschir, 2017 bei dessen Besuch festnehmen und an den IStGH ausliefern müssen. Allerdings wird das Fehlverhalten keine Konsequenzen für Jordanien haben.

Haftbefehl unter anderem wegen Völkermords 

Damit bekräftigten die Richter der Berufungskammer das Urteil der ersten Instanz. Gegen Al-Baschir, der im April vom Militär abgesetzt und inhaftiert worden war, hatte das Den Haager Gericht bereits 2009 einen Haftbefehl erlassen. Ihm werden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der westlichen Region Darfur zur Last gelegt.

IStGH: Jordanien hätte Al-Baschir festnehmen und ausliefern müssen

Al-Baschir hatte dennoch 2017 Jordanien besucht und wurde nicht festgenommen und ausgeliefert. Dazu aber war das Land nach dem Urteil als Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes verpflichtet. Jordanien hatte nach Ansicht der Richter zudem eine doppelte Verpflichtung, weil es nämlich auch die UN-Konvention gegen Völkermord ratifiziert hatte. Amman hatte die Festnahme damals abgelehnt mit dem Hinweis auf die Immunität des Staatschefs.

Sanktion gegen Jordanien korrigiert

Das Berufungsgericht korrigierte allerdings die in erster Instanz verhängte Sanktion gegen Jordanien. Das Fehlverhalten dürfe nicht dem UN-Sicherheitsrat und der Konferenz der Vertragsstaaten gemeldet werden, urteilten die Richter mit knapper Mehrheit.

Redaktion beck-aktuell, 6. Mai 2019 (dpa).