Haftbefehl unter anderem wegen Völkermords
Damit bekräftigten die Richter der Berufungskammer das Urteil der ersten Instanz. Gegen Al-Baschir, der im April vom Militär abgesetzt und inhaftiert worden war, hatte das Den Haager Gericht bereits 2009 einen Haftbefehl erlassen. Ihm werden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der westlichen Region Darfur zur Last gelegt.
IStGH: Jordanien hätte Al-Baschir festnehmen und ausliefern müssen
Al-Baschir hatte dennoch 2017 Jordanien besucht und wurde nicht festgenommen und ausgeliefert. Dazu aber war das Land nach dem Urteil als Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes verpflichtet. Jordanien hatte nach Ansicht der Richter zudem eine doppelte Verpflichtung, weil es nämlich auch die UN-Konvention gegen Völkermord ratifiziert hatte. Amman hatte die Festnahme damals abgelehnt mit dem Hinweis auf die Immunität des Staatschefs.
Sanktion gegen Jordanien korrigiert
Das Berufungsgericht korrigierte allerdings die in erster Instanz verhängte Sanktion gegen Jordanien. Das Fehlverhalten dürfe nicht dem UN-Sicherheitsrat und der Konferenz der Vertragsstaaten gemeldet werden, urteilten die Richter mit knapper Mehrheit.