Nach Haftbefehlen gegen Netanjahu und Galant: Israel kündigt Berufung an

Israel sieht keine faktische oder rechtliche Grundlage für die Haftbefehle des IStGH gegen Regierungschef Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Galant. Das Land kündigt an, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen und verlangte vom IStGH, die Vollstreckung aufzuschieben.

Israel reagiert auf die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs, Haftbefehle gegen Staatschef Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Joav Galant zu erlassen. In einer Mitteilung hat das Büro des israelischen Regierungschefs erklärt, gegen die Entscheidung Berufung einlegen zu wollen. Es gebe eine Berufungsschrift aus der hervorgehe, dass die Entscheidung des IStGH einer faktischen und rechtlichen Grundlage entbehre. Israel habe das Gericht aufgefordert, die Vollstreckung der Haftbefehle aufzuschieben. Weitere Details sind allerdings noch nicht bekannt.

Der IStGH hatte die Haftbefehle am vergangenen Donnerstag erlassen. Netanjahu und Galant stehen danach unter dem Verdacht, seit dem 8. Oktober 2023 im Gazastreifen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, indem sie "absichtlich und wissentlich der Zivilbevölkerung im Gazastreifen wesentliche Dinge für ihr Überleben einschließlich Nahrung, Wasser sowie Medikamente und medizinische Hilfsmittel sowie Brennstoffe und Strom vorenthalten haben."

Mit dem Erlass der Haftbefehle stimmten die Richter in Den Haag einem Antrag des Chefanklägers Karim Khan vom Mai zu. Israel hatte Beschwerde gegen die Beantragung der Haftbefehle eingereicht, die die Richter zurückgewiesen hatten. Auch gegen den Hamas-Chef Al-Masri – bekannt unter dem Namen Deif – hat der IStGH einen Haftbefehl wegen möglicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. Er soll bei einem israelischen Bombenangriff im Gazastreifen getötet worden sein. Eine offizielle Bestätigung für seinen Tod gab es jedoch nie.

Redaktion beck-aktuell, dd, 28. November 2024 (dpa).