IStGH: Ex-Vizepräsident des Kongos erneut verurteilt

Der Internationale Strafgerichtshof hat auch in der Berufung den früheren Vizepräsidenten des Kongos Jean-Pierre Bemba wegen Manipulierung von Zeugen schuldig gesprochen. Die Richter bestätigten am 08.03.2018 in Den Haag weitgehend das Urteil der ersten Instanz. Bemba war 2017 zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt worden.

14 Zeugen bestochen

Im Hauptsacheverfahren war er bereits trotz der manipulierten Aussagen wegen Kriegsverbrechen zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Eine von ihm angeführte Miliz hatte vor allem in der Zentralafrikanischen Republik massenhafte Vergewaltigungen, Morde und Plünderungen begangen. Bemba, zwei seiner Anwälte und zwei andere Mitarbeiter hatten in dem Kriegsverbrechen-Prozess insgesamt 14 Zeugen bestochen und zur Falschaussage gedrängt.

Haftstrafe muss überprüft werden

Die Berufungsrichter gaben der Verteidigung aber auch teilweise recht. Sie ordneten an, dass erneut über die Strafe von einem Jahr Haft geurteilt werden müsse.

IStGH, Urteil vom 08.03.2018

Redaktion beck-aktuell, 9. März 2018 (dpa).

Mehr zum Thema