Der Internationale Strafgerichtshof hat auch in der Berufung den
früheren Vizepräsidenten des Kongos Jean-Pierre Bemba wegen
Manipulierung von Zeugen schuldig gesprochen. Die Richter bestätigten
am 08.03.2018 in Den Haag weitgehend das Urteil der ersten Instanz.
Bemba war 2017 zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr
und einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt worden.
14 Zeugen bestochen
Im Hauptsacheverfahren war er bereits trotz der manipulierten
Aussagen wegen Kriegsverbrechen zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt
worden. Eine von ihm angeführte Miliz hatte vor allem in der
Zentralafrikanischen Republik massenhafte Vergewaltigungen, Morde und
Plünderungen begangen. Bemba, zwei seiner Anwälte und zwei andere
Mitarbeiter hatten in dem Kriegsverbrechen-Prozess insgesamt 14
Zeugen bestochen und zur Falschaussage gedrängt.
Haftstrafe muss überprüft werden
Die Berufungsrichter gaben der Verteidigung aber auch teilweise
recht. Sie ordneten an, dass erneut über die Strafe von einem Jahr
Haft geurteilt werden müsse.
IStGH, Urteil vom 08.03.2018
Redaktion beck-aktuell, 9. März 2018 (dpa).
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