Istanbul-Konvention in der EU in Kraft getreten

Am 1. Oktober ist die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der EU in Kraft getreten. "Dies ist ein historischer Schritt und ein wichtiges Signal", betonte Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds (djb) am Mittwoch.

EU-weit sei seit dem 15. Lebensjahr etwa jede dritte Frau Opfer körperlicher und/oder sexualisierter Gewalt geworden. Jede zwanzigste Frau sei vergewaltigt worden, jede fünfte gestalkt und jede zweite Frau habe eine oder mehrere Formen der sexuellen Belästigung erfahren.

Die Istanbul-Konvention biete der EU mit ihrem ganzheitlichen Konzept nun ein wichtiges politisches und rechtliches Instrument für das Ziel, gewaltbetroffenen Frauen in der EU diskriminierungsfrei mit effektiven, opferschonenden und barrierearmen präventiven, strafrechtlichen, ineinandergreifenden politischen sowie Gewaltschutzmaßnahmen einen umfassenden Schutz zu gewähren, heißt es in der Mitteilung des djb.

Es bleibe zu hoffen, dass dieser Schritt der EU eine positive Kehrtwende in der Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt durch die Mitgliedstaaten markiere und noch weitere Mitgliedstaaten der EU und des Europarats mit einer Ratifizierung der Konvention folgen werden, sagte die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dilken Çelebi. Die EU hatte die Konvention nach langjährigem Ringen im Juni 2023 ratifiziert. 

Redaktion beck-aktuell, ew, 4. Oktober 2023.