Israel: Höchstes Gericht öffnet Leihmutterschaft für homosexuelle Paare

In Israel muss der Staat künftig auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen, mithilfe von Leihmüttern Kinder zu bekommen. Dies hat Israels Höchstes Gericht am 27.02.2020 entschieden. Eine entsprechende Gesetzesänderung müsse binnen eines Jahres verabschiedet werden. LGBT-Organisationen in Israel lobten die Entscheidung als historischen Schritt.

Gericht: Umweg über Leihmutterschaft im Ausland diskriminierend

Eine Leihmutterschaft ist bisher in Israel nur für heterosexuelle Paare grundsätzlich erlaubt, allerdings unter strengen Auflagen. Homosexuelle Männer behelfen sich daher oft mit einer Leihmutterschaft im Ausland. Das Gericht befand nun, dieser Zustand sei diskriminierend und rechtswidrig. Es sei "ein schwerer Verstoß gegen die Würde jener Männer, die das Leihmutterverfahren in Anspruch nehmen wollen, denen es aber verweigert wird". Der Staat müsse dies daher künftig auch homosexuellen Paaren sowie alleinstehenden Männern erlauben.

LGTB-Vertreterin: Historische Entscheidung für Israel

Die Vorsitzende des israelischen LGTB-Verbands, Hila Peer, sagte der Nachrichtenseite ynet: "Dies ist eine historische Entscheidung für den Staat Israel, die homosexuelle Gemeinschaft und Tausende israelischer Paare, die ihr Grundrecht auf Elternschaft verwirklichen werden."

Gleichgeschlechtliche Paare können aber nicht heiraten

Israel ist in den vergangenen Jahrzehnten deutlich toleranter gegenüber Homosexualität geworden. Gleichgeschlechtliche Paare können jedoch nicht heiraten, und es gab bisher Probleme bei Adoption und Leihmutterschaft. Strengreligiöse Parteien haben großen Einfluss in der Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu. Sie lehnen Gesetzesänderungen zugunsten von Schwulen und Lesben ab, weil sie dies als Verstoß gegen jüdische religiöse Gebote ansehen.

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2020 (dpa).

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