Der Fahrdienst-Vermittler Uber darf nicht mehr in Israel operieren. Dies hat ein Gericht in Tel Aviv am 27.11.2017 entschieden, wie eine Sprecherin bestätigte. Ohne entsprechende Versicherung müsse Uber innerhalb von zwei Tagen seine Dienste in Israel einstellen, sagte der zuständige Richter laut "Jerusalem Post".
Taxifahrerverband hatte geklagt
Der Taxifahrerverband und die Taxi-App Gett hatten gegen Uber geklagt. Auch das Transportministerium war laut Medienberichten wegen mangelnder Sicherheit gegen Uber vorgegangen. Uber war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Der Fahrdienstvermittler hatte seit 2016 einen nächtlichen Service im Großraum Tel Aviv angeboten. Seit einigen Wochen gab es den Dienst täglich 24 Stunden. Am jüdischen Ruhetag Sabbat fährt in Israel fast kein öffentlicher Nahverkehr.
Israels Uber-Chef: Vorgaben gehen an Realität vorbei
Anfang November 2017 hatte der israelische Uber-Geschäftsführer Joni Greifman das Angebot des Unternehmens in Israel verteidigt. "Wir versuchen innerhalb der korrekten Vorgaben zu operieren, aber in einer Vorgaben-Welt, die nicht der aktuellen Realität entspricht," sagte Greifman der "Jerusalem Post". Die Transportvorgaben seien in den 1960-er Jahren verfasst und nicht etwa für Handys angepasst worden.
Uber stößt weltweit auf Widerstand
Das Start-up Uber aus San Francisco ist weltweit in mehr als 600 Städten vertreten. Das ursprüngliche Konzept, dass Menschen mit ihren eigenen Autos Fahrgäste für Uber befördern, stieß in Deutschland und anderen europäischen Ländern auf massiven Widerstand der Taxi-Branche und wurde beispielsweise in London verboten. In Deutschland ist Uber derzeit nur noch in Berlin und München aktiv.
Redaktion beck-aktuell, 27. November 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Ludwigs, Rechtsfragen der Sharing Economy am Beispiel der Modelle Uber und Airbnb, NVwZ 2017, 1646
Bauer/Friesen, UberPop – rechtlich top oder eher ein Flop?, DAR 2015, 61
Kramer/Hinrichsen, Der Fall Uber – Taxen, Mietwagen und der technologische Fortschritt, GewA 2015, 145
Linke, Gewerbefrei oder "Uber"-reguliert? – Die Vermittlung von Personenbeförderungsdiensten auf dem Prüfstand, NVwZ 2015, 476
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EuGH-Generalanwalt: Frankreich konnte Uber-Verbot ohne Mitteilung an Kommission erlassen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 04.07.2017, becklink 2007154
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