Im Streit um Steuervorteile für multinationale Konzerne will Irland nach langem Zögern ausstehende Steuermilliarden des iPhone-Herstellers Apple einfordern. Das Land wolle seinen Verpflichtungen nachkommen, sagte Finanzminister Paschal Donohoe am 04.12.2017 in Brüssel. Die EU-Kommission hatte juristische Schritte gegen Irland vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet. Grund war die seit mehr als einem Jahr andauernde Weigerung des Landes, von dem US-Technologiekonzern bis zu 13 Milliarden Euro plus Zinsen zurückzufordern.
Unzulässige Steuervergünstigungen für Apple
Einer Entscheidung der EU-Wettbewerbshüter vom vergangenen Jahr zufolge profitierte Apple in Irland jahrelang von unzulässigen Steuervergünstigungen. Nach den EU-Beihilfevorschriften sind gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen unzulässig. Irland und Apple bestreiten die Vorwürfe und wehren sich gegen die Entscheidung.
Redaktion beck-aktuell, 5. Dezember 2017 (dpa).
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EU-Kommission, Beihilferecht: Unzulässigkeit der Steuervergünstigungen Irlands für Apple, EuZW 2016, 644
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