Zuckeranteil von 10% des Mehlgewichts
Festgeschrieben ist diese Grenze in den irischen Steuergesetzen: Grundnahrungsmittel sind demnach von der Mehrwertsteuer befreit, also auch Brot. Dieses darf dafür allerdings maximal so viel Zucker enthalten, dass dessen Gewicht maximal 2% des Mehlgewichts ausmacht. Bei Subway-Sandwiches betrage dieser Anteil jedoch rund 10%, erklärte das Gericht in dieser Woche. Daher müsse das Produkt als Süßigkeit eingestuft werden.Sandwiches daher nicht von Mehrwertsteuer ausgenommen
Beschäftigen musste sich das Gericht mit dieser Frage, weil das irische Subway-Franchise Bookfinders argumentiert hatte, die Sandwiches müssten von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Die Firma meinte daher, zu viele Steuern gezahlt und Anspruch auf eine Rückerstattung zu haben. Dies blieb ihr jedoch mit dem Urteil verwehrt. Die in USA ansässige Subway-Kette ist in mehr als 100 Ländern der Welt mit ihren Filialen vertreten.