Iran: Rapper Tumadsch Salehi zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt

Der bekannte iranische Rapper Tumadsch Salehi ist in einem umstrittenen Prozess zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Wie die iranische Zeitung "Shargh" am Montag unter Berufung auf Salehis Anwalt berichtete, verhängte ein Gericht auch eine zweijährige Ausreisesperre sowie ein zweijähriges Berufsverbot für den Rapper. Er sei zudem aus der Isolationshaft in die allgemeine Abteilung der Dastgerd-Haftanstalt in Isfahan verlegt worden.

Angehörige werfen iranischer Justiz Folter vor

Salehi wurde im Herbst 2022 während der massiven Proteste gegen die politische Führung der Islamischen Republik festgenommen. Immer wieder hatte er mit seinen kritischen Texten soziale und politische Missstände angeprangert. Staatsmedien veröffentlichten ein Video des Rappers mit verbundenen Augen, in dem er sich für seine Kritik entschuldigt. Angehörige werfen der iranischen Justiz vor, den Rapper in der Haft gefoltert zu haben. Auf seinen Auftritten in den sozialen Medien solidarisierte sich der Rapper früh mit den Demonstrationen. Bereits ein Jahr zuvor war Salehi festgenommen worden. Damals kam er auf Kaution frei. 

EU verhängte gegen Prozessverantwortliche Sanktionen 

Im Zusammenhang mit Salehis Prozess hatte die EU Ende Juni Verantwortliche mit Sanktionen belegt, etwa den Generalanwalt der Provinz Isfahan. Dieser hat nach EU-Angaben Anklage gegen den 32 Jahre alten Musiker erhoben. Der Rapper sei unter grausamen Bedingungen inhaftiert, hieß es weiter. Irans Justiz klagte den Rapper zunächst gemäß islamischer Rechtsauffassung wegen der Tatbestände "Krieg gegen Gott" und "Korruption auf Erden" an. Diese Vorwürfe hätten auch ein Todesurteil nach sich ziehen können. Die von Frauen angeführten Proteste im Herbst 2022 waren der größte Belastungstest für die Islamische Republik seit Jahrzehnten. Auslöser war der Tod der jungen iranischen Kurdin Mahsa Amini. Sie starb am 16.09.2022 im Polizeigewahrsam. Zuvor war sie von der Sittenpolizei festgenommen worden, weil sie gegen die islamischen Kleidungsvorschriften verstoßen haben soll.

Redaktion beck-aktuell, 10. Juli 2023 (dpa).