Iran-Krieg: Wissenschaftler kritisieren Reaktion der Bundesregierung

Wissenschaftler warnen mit Blick auf die deutsche Außenpolitik vor "Doppelstandards". Die Reaktion der Bundesregierung auf den Angriff der USA und Israels auf den Iran sei unzureichend, weil dieser nicht klar als völkerrechtswidrig benannt werde.

Auf dem rechtswissenschaftlichen Online‑Forum Verfassungsblog ist am 17. März eine umfangreiche Stellungnahme von mehr als 70 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur deutschen Außenpolitik veröffentlicht worden. Die Unterzeichnenden, überwiegend Juristinnen, Politologen und Expertinnen für internationale Beziehungen, äußern darin Kritik an der Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffe der USA und Israels auf den Iran am 28. Februar 2026.

In der Stellungnahme werfen die Autorinnen und Autoren der Bundesregierung vor, die Luftangriffe nicht klar als völkerrechtswidrig eingestuft zu haben. In der Stellungnahme heißt es, die bisherigen Äußerungen ließen "keine klare Verurteilung des völkerrechtswidrigen Vorgehens erkennen" und könnten zur "Aushöhlung der regelbasierten und institutionellen Ordnung" beitragen. Der Angriff ist nach Auffassung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht durch das Selbstverteidigungsrecht gedeckt, da weder ein unmittelbar bevorstehender iranischer Angriff belegt noch ein UN‑Mandat eingeholt worden sei.

Appell an historische Verantwortung Deutschlands

Die Verfasser kritisieren zudem, schwere Menschenrechtsverletzungen im Iran rechtfertigten keine militärischen Maßnahmen ohne Zustimmung des UN‑Sicherheitsrats. In der Stellungnahme wird hervorgehoben, dass humanitäre Erwägungen weder das Vorgehen noch die Zielauswahl der Angriffe getragen hätten. Auch hätten die USA und Israel keine multilateralen Verfahren über den Sicherheitsrat oder die Generalversammlung angestoßen.

Mit Blick auf Deutschland fordert die Gruppe die Bundesregierung auf, die Rechtswidrigkeit des Angriffs bei der Entscheidung über die Nutzung US‑amerikanischer Militärbasen auf deutschem Boden zu berücksichtigen. Sie verweisen auf die "Völkerrechtsfreundlichkeit" des Grundgesetzes und die historische Verantwortung Deutschlands, völkerrechtliche Normen konsequent zu stärken. Nur eine "prinzipiengeleitete Außenpolitik" ermögliche es, internationale Rechtsnormen glaubwürdig einzufordern. Selektive Anwendung könne den Eindruck von Doppelstandards erwecken und das Vertrauen in internationale Kooperationen schwächen. Dabei sei das Gewaltverbot "die notwendige Bedingung einer friedlichen Welt" und "nicht verhandelbar", so die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner.

Die Stellungnahme endet mit einem Appell, deutsche Außenpolitik wieder klar an den Vorgaben der UN‑Charta und des Grundgesetzes auszurichten. Zu den Unterzeichnenden zählen zahlreiche renommierte Professorinnen und Professoren verschiedener deutscher und internationaler Universitäten.

Redaktion beck-aktuell, js, 18. März 2026.

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