Epstein-Akten: "Das Justizministerium hat wohl Dutzende Seiten zurückgehalten"
© Lehrstuhl Prof. Junker

Die Welt blickt mit einer Mischung aus Neugier und Entsetzen auf die veröffentlichten Epstein-Dokumente. Doch warum passiert trotz so viel Aufmerksamkeit bislang so wenig? Ein Gespräch mit Kirk W. Junker über Transparenz, Föderalismus – und viele offene Fragen.

beck-aktuell: Das US-Justizministerium ist seit Januar per Gesetz verpflichtet, die Epstein-Akten – abgesehen von sensiblen Daten – offenzulegen. Kritikerinnen und Kritiker sagen aber, es sei zu viel geschwärzt oder gar nicht veröffentlicht worden. Herr Professor Junker, wie wird das von Juristinnen und Juristen in den USA wahrgenommen?

Junker: Der Kongress hat den Transparency Act verabschiedet, der die Herausgabe der Akten vorschreibt. Das erinnert an die Pentagon Papers von 1971: Auch damals ging es darum, Transparenz gegen den Willen der Regierung durchzusetzen. Der Supreme Court entschied schließlich, dass die Veröffentlichung keine "schwere und irreparable Gefahr" darstellte.

Ähnlich ist es jetzt: Auch im Epstein-Skandal soll die Regierung Informationen zurückgehalten haben. Gleichzeitig gibt es zwei große Unterschiede: Die Pentagon Papers betrafen die nationale Sicherheit. Die Epstein-Akten hingegen betreffen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs und Menschenhandels. Und: Bei den Pentagon Papers wusste man, dass die Dokumente existierten. Heute herrscht Verwirrung darüber, was überhaupt existiert – wohl nicht unabsichtlich. Das ist ein Vorgehen, das wir aus Trumps erster Amtszeit kennen. Aber die laufenden Ermittlungen kommen zu dem Schluss, dass das Justizministerium Dutzende Seiten aus den Epstein-Akten zurückgehalten hat – darunter auch solche, die Trump erwähnen.

"Man muss zwischen Anstößigem und Illegalem unterscheiden"

beck-aktuell: In den USA sitzt seit Epsteins Tod mit dessen früherer Lebensgefährtin und Komplizin Ghislaine Maxwell nur eine Person im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger im Gefängnis. Gibt es nach allem, was man bislang weiß, überhaupt Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten anderer Personen?

Junker: Man muss klar zwischen Anstößigem und Illegalem unterscheiden. Ein Beispiel: Trump wurde in New York in mehreren Fällen wegen Wirtschaftsbetrugs verurteilt. Juristisch völlig alltäglich – der mediale Fokus lag aber auf der Tatsache, dass der Betrug möglicherweise eine Affäre mit der Pornodarstellerin Stormy Daniels vertuschen sollte. Das ist jedoch irrelevant für die rechtliche Bewertung.

Auch das gesellschaftliche Leben europäischer Adelspersonen wie des britischen Ex-Prinzen Andrew, gegen den nun ermittelt wird, mag interessant sein. Doch die mögliche Straftat besteht darin, dass er Staatsgeheimnisse an eine ausländische Person weitergegeben haben soll. Juristisch zählt nur: Liegt ein Delikt vor? Kindesmissbrauch, Körperverletzung, Vergewaltigung – darum geht es hier. Und ja: Die Veröffentlichung der Akten ist unsystematisch, teils scheinen Seiten zu fehlen, die mächtigen Personen schaden könnten. Ob das stimmt, kann ich aber nicht abschließend beurteilen.

"Den Epstein-Deal kann ich mir nicht erklären"

beck-aktuell: Viele fragen sich dennoch, warum trotz der vielen Veröffentlichungen in den USA bislang aus strafrechtlicher Sicht nichts passiert. Wer wäre denn überhaupt zuständig für die Verfolgung etwaiger Straftaten?

Junker: Die USA haben ein stark föderales System. Die meisten denkbaren Straftaten, also auch Vergewaltigung oder Missbrauch, fallen in die Zuständigkeit der Bundesstaaten. Epsteins Verurteilung 2007 war etwa ein Verfahren des Staates Florida. Und in den einzelnen Staaten gibt es, wie in Europa, unterschiedliche Prioritäten und Ressourcen.

beck-aktuell: Epstein und sein Netzwerk sind seit jeher von Verschwörungsmythen umrankt, doch manches wirkt in der Tat merkwürdig. 2007 etwa wurde Epstein selbst in Florida verurteilt. Damals gab es ein Non-Prosecution-Agreement mit der Staatsanwaltschaft: Er bekannte sich wegen eines vergleichsweise kleinen Delikts schuldig und erhielt dafür eine weitreichende Garantie, dass nicht weiter gegen ihn ermittelt werde. Ist das nicht ein ungewöhnlicher Vorgang?

Junker: Diese Garantie ist in der Tat bemerkenswert. Das sogenannte "Plea Bargaining", also Deals mit der Staatsanwaltschaft, ist in den USA an sich normal – über 90% aller Verfahren enden so. Gründe sind überlastete Gerichte, Zeitmangel, hohe Kosten und der Aufwand eines Jury-Verfahrens. Aber diese besonders umfassende Zusage im Fall Epstein – die kann ich nicht erklären.

"Ein demokratischer Kongress würde wohl strenger kontrollieren"

beck-aktuell: Manche vermuten deshalb, dass auch heute Ermittlungen bewusst nicht betrieben werden – möglicherweise politisch beeinflusst. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden schließlich in den USA wie Politikerinnen und Politiker gewählt. Gibt es Anlass zu solchen Vermutungen?

Junker: Im Allgemeinen versprechen die Kandidaten für den Posten des Staatsanwalts im Wahlkampf, hart gegen alle Kriminellen vorzugehen. Aber nur wenige Staatsanwälte der Bundesstaaten sind für Epsteins Aktivitäten in Florida oder auf seiner Privatinsel zuständig. Bundesanwälte hingegen werden, genau wie ihre deutschen Kollegen, ernannt – vom Präsidenten der Vereinigten Staaten.

beck-aktuell: Es gibt aber noch andere Organe, die zur Aufklärung beitragen könnten: Der Kongress etwa hat weitreichende Befugnisse, kann Zeuginnen und Zeugen vorladen und befragen. Im November stehen die Midterm-Wahlen an, die Demokraten könnten dann wieder eine Kammer zurückerobern. Was könnte das für die Aufklärung des Epstein-Skandals bedeuten?

Junker: Der Kongress hat ja bereits die Gesetzgebung angestoßen, die zur Veröffentlichung der Akten führte – überparteilich sogar. Mit einer Zweidrittelmehrheit kann der Kongress außerdem sogar ein Präsidentenveto überstimmen. Und über Haushaltskontrolle und Anhörungen kann er die Exekutive stark beeinflussen. Unter demokratischer Führung würde diese Kontrolle wohl strenger ausfallen.

beck-aktuell: Herr Professor Junker, vielen Dank für das Gespräch!

Prof. Dr. Kirk W. Junker ist Inhaber des Lehrstuhls für US-amerikanisches Recht an der Universität Köln. 

Die Fragen stellte Dr. Maximilian Amos.

Das ausführliche Gespräch hören Sie in Folge 87 von Gerechtigkeit & Loseblatt, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.

Redaktion beck-aktuell, Dr. Maximilian Amos, 9. März 2026.

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