Internet-Knoten-Betreiber trägt Streit mit BND vor BVerfG

Der Rechtsstreit um das Abzapfen von Daten aus dem Frankfurter Internet-Knoten De-Cix durch den Bundesnachrichtendienst (BND) geht in die nächste Runde. Der Betreiber des nach Verkehrsaufkommen größten Internet-Knotenpunktes der Welt reichte nach Angaben vom 11.10.2018 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Praxis der strategischen Fernmeldeüberwachung ein.

Verstoß gegen Art. 10 GG geltend gemacht

Der Nachrichtendienst zapft aus dem Knotenpunkt seit Jahren zu Aufklärungszwecken in großem Stil Daten ab. Dabei erhält der BND Daten nicht nur aufgrund eines konkreten Tatverdachts, sondern anlasslos im Zuge der strategischen Fernmeldeüberwachung. Nach Auffassung des Unternehmens verstößt die Ausleitung der Daten gegen Art. 10 GG, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis schützt.

BVerwG wies Klage von De-Cix ab

Ende Mai 2018 hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Klage von De-Cix gegen den BND abgewiesen. Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, urteilte der 6. Senat. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, befand das Gericht.

De-Cix bemängelt Fehlen inhaltlicher Prüfung

"Die Entscheidung der Klageabweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ohne jede inhaltliche Prüfung ist für uns rechtlich nicht hinnehmbar", begründete Klaus Landefeld, Aufsichtsrat der De-Cix Group AG, den Gang nach Karlsruhe. "Die mit unserer Klage umfassend vorgebrachten und dargelegten Verstöße gegen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis wurden durch das Bundesverwaltungsgericht aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen im Verfahren nicht einmal behandelt."

Redaktion beck-aktuell, 11. Oktober 2018 (dpa).

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