Der Internationale Strafgerichtshof hat Vorermittlungen wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit in südostasiatischen Myanmar eingeleitet. Ermittelt werde wegen möglicher Verletzung fundamentaler Rechte, teilte Chefanklägerin Fatou Bensouda am Abend des 18.09.2018 in Den Haag mit. Sie nannte Tötungen, sexuelle Gewalt, Verschleppungen, Vertreibung, Zerstörungen und Plünderungen.
IStGH bejaht seine Zuständigkeit
Bereits seit Ende 2017 prüft die Anklage Berichte über mögliche Verbrechen der Militärs im vorwiegend buddhistischen Myanmar gegen die muslimische Minderheit. Erst vor wenigen Wochen machten die Richter den Weg für vorläufige Ermittlungen frei. Sie erklärten, dass das Gericht zuständig sei, obwohl Myanmar kein Vertragsstaat sei. Aber Bangladesch, wohin schätzungsweise rund 700.000 Rohingya flohen, gehört dem Gericht an.
Anklage sammelt zunächst Beweise
Die Anklage wird nun zunächst Beweise sammeln. Diese sollen dann den Richtern zur Prüfung vorgelegt werden. Ein formelles Verfahren gegen individuelle Personen kann erst mit einem richterlichen Beschluss eröffnet werden. Wie lange das dauern wird, ist unklar.
Redaktion beck-aktuell, 20. September 2018 (dpa).
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VG München, Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Rohingya-Flüchtlings, BeckRS 2017, 115968
VG München, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Zugehörigen der Volksgruppe der Rohingya aus Myanmar, BeckRS 2016, 54279
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