Insolvenzgericht hat Haftbefehl gegen Investor Lars Windhorst erlassen

Das Insolvenzgericht in Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst erlassen. Das sagte eine Sprecherin des zuständigen AG Hannover am Dienstag auf Anfrage. Windhorst soll Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sein. Der Investor hält den Vorwurf einem Sprecher zufolge für falsch.

In einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH soll Windhorst, den das Gericht für den faktischen Geschäftsführer der GmbH hält, einem Anhörungstermin am 22. April unentschuldigt ferngeblieben sein. Das Gericht erließ den Haftbefehl am 23. Mai. Windhorst hat gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt. Zunächst hatten mehrere Medien berichtet, darunter die "Hannoversche Allgemeine Zeitung".

Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt worden sei. Der Haftbefehl sei ein "vom Gericht verhängtes Druckmittel", das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch. Darüber werde mit dem Gericht und dem Insolvenzverwalter zu sprechen sein. Für Mittwoch ist eine Pressekonferenz Windhorsts in Flensburg angekündigt, bei der allerdings eigentlich die Situation der Werft Flensburger Schiffbau-Gesellschaft Thema sein soll.

Redaktion beck-aktuell, js, 4. Juni 2024 (dpa).