Innenausschuss des Bundestages macht Weg frei für Neustrukturierung des BKA-Gesetzes

Der Innenausschuss des Bundestages hat den Weg für die Verabschiedung der von der Regierungskoalition angestrebten "Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes" (BT-Drs. 18/11163, BT-Drs. 18/11326) frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat das Parlament am 25.04.2017 die Gesetzesvorlage, die am 27.04.2017 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, in modifizierter Fassung beschlossen.

BVerfG-Urteil und Richtlinie sollen umgesetzt werden

Mit der Neuregelung, die auch die Einführung der "elektronischen Fußfessel" für sogenannte Gefährder vorsieht, soll zugleich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie eine EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom April 2016 umgesetzt werden.

Ziel: Schaffung moderner IT-Architektur für BKA

Ziel der Neustrukturierung ist laut Vorlage insbesondere die Schaffung einer modernen IT-Architektur für das Bundeskriminalamt (BKA). Das Gesetz solle die Datenqualität verbessern und neue gemeinsame IT-Standards etablieren. Das BKA soll den Angaben zufolge sowohl als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens als auch als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden.

Fußfessel zur Terrorabwehr

Zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus soll das BKA der Vorlage zufolge auf entsprechende richterliche Anordnung Personen verpflichten können, am Körper eine elektronische Fußfessel bei sich zu führen. Ziel dieser Maßnahme sei es, den Aufenthaltsort von Personen, von denen die Gefahr der Begehung einer terroristischen Straftat ausgeht, ständig zu überwachen und so die Begehung derartiger Taten zu verhindern.

Übergangsvorschrift zu Altdatenbeständen eingefügt

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion hatte der Ausschuss zuvor einen Änderungsantrag der Koalition gebilligt, mit dem unter anderem in das BKA-Gesetz eine Übergangsregelung für die Weiterverarbeitung und Übermittlung von Altdatenbeständen eingefügt wird. Durch die Übergangsvorschrift werde eine "ressourcenaufwändige Nachkennzeichnung der Altdatenbestände vermieden", heißt es dazu in der Begründung.

Regierungsfraktionen werten Gesetzentwurf als großen Wurf

Die CDU/CSU-Fraktion wertete den Entwurf im Ausschuss als "wirklich großen Wurf", mit dem dem BKA ein modernes Gesetz gegeben werde. Sie hob zugleich die Notwendigkeit des Änderungsantrages hervor und zeigte sich mit der Gesetzesvorlage "sehr glücklich". Auch die SPD-Fraktion sprach von einem großen Wurf, mit dem dem BKA die "Tür ins 21. Jahrhundert" geöffnet werde. Dabei habe es dem Gesetzentwurf gut getan, in den parlamentarischen Beratungen ausführlich behandelt worden zu sein.

Opposition kritisiert Regelungen zur Onlinedurchsuchung und Fußfesseln

Die Fraktion Die Linke begründete ihre Ablehnung unter anderem mit den Regelungen zur Onlinedurchsuchung. Es sei vollkommen unklar, wie Polizei und Justiz in die Lage versetzt werden sollten, die "Eingriffstiefe" sogenannter Staatstrojaner zu beurteilen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die weitgehenden Fähigkeiten eines solchen Trojaners, mit dem ein Gerät auch infiltriert werden könne. Hier sehe der Gesetzentwurf keinerlei Einschränkungen vor. Zugleich kritisierte die Fraktion den vorgesehenen Einsatz elektronischer Fußfesseln als ungeeignet.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2017.

Mehr zum Thema