Innenausschuss billigt Novelle des Europol-Gesetzes

Der Innenausschuss des Bundestags hat der Novelle des Europol-Gesetzes (BT-Drs. 18/11502) am 26.04.2017 unter Änderungen zugestimmt. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst mit. Mit dem geplanten Gesetz soll das deutsche Recht an die EU-Verordnung vom Mai 2016 "über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol)" angepasst werden.

Besserer Zugang zu Daten operativer Analysen

Danach soll der Zugang nach dem "Treffer/Kein Treffer-Verfahren" zu Daten erweitert werden, die bei Europol zum Zweck der operativen Analyse verarbeitet werden, berichtet der Pressedienst. Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführe, erfolgten derartige Abfragen derzeit in sehr geringem Umfang durch das dem Bundeskriminalamt (BKA) zugehörige deutsche Verbindungsbüro bei Europol. Künftig werde die Abfrage der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder eröffnet. Entsprechende Anfragen durch das deutsche Verbindungsbüro entfielen. Daneben werde den Angaben zufolge dem BKA, der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Polizeien der Länder ein Zugang zu Daten eröffnet werden, "die bei Europol zum Zweck der strategischen und thematischen Analyse verarbeitet werden, zum Beispiel zu neuen Vorgehensweisen beim Kreditkartenbetrug oder Routen beim Drogenschmuggel".

Änderung der Vorlage

Laut Pressedienst nahm der Ausschuss mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion einen Änderungsantrag der Koalition zu der Novelle an. Damit werde unter anderem die Bitte des Bundesrates nach einem "klarstellenden Hinweis" aufgegriffen, dass bestimmte Regelungen im Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes (BT-Drs. 18/11163) zur direkten Zusammenarbeit insbesondere der Länder mit Europol unberührt bleiben.

Redaktion beck-aktuell, 27. April 2017.

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