Innenausschuss billigt Familiennachzug für subsidiär Geschützte

Der Bundestags-Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg frei gemacht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten" (BT-Drs. 19/2438). Wie der Pressedienst des Bundestags berichtete, billigte das Gremium die Regierungsvorlage am 13.06.2018 gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf steht am 15.06.2018 zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

1.000 Personen pro Monat

Vorgesehen ist, den derzeit ausgesetzten Nachzug ausländischer Mitglieder der Kernfamilie – Ehepartner, Eltern minderjähriger Kinder und ledige minderjährige Kinder – zu subsidiär, also eingeschränkt Schutzberechtigten aus humanitären Gründen ab Anfang August 2018 für 1.000 Personen pro Monat zu gewähren. Dabei soll laut Bundesinnenministerium für die Zeit vom 01.08.2018 bis 31.12.2018 die Begrenzung bei insgesamt 5.000 Visa liegen. Bis Ende des Jahres kann das nicht ausgeschöpfte Kontingent den Angaben zufolge auf den Folgemonat übertragen werden, danach nicht mehr.

Situation der Angehörigen soll berücksichtigt werden

Mit dem Gesetzentwurf wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ab August 2018 Angehörige der Kernfamilie zu subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Dabei soll neben der individuellen Lebenssituation des in der Bundesrepublik lebenden Schutzberechtigten auch die Situation seiner im Ausland befindlichen Angehörigen berücksichtigt werden. Die Auslandsvertretungen sollen die auslandsbezogenen und die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Aspekte prüfen. Anhand der von ihnen beigebrachten Informationen trifft das Bundesverwaltungsamt laut Vorlage "eine intern rechtlich verbindliche Entscheidung, welche Familienangehörigen zu den monatlich bis zu 1.000 Nachzugsberechtigten gehören".

Nach Flucht geschlossene Ehen nicht erfasst

Neben dem auf 1.000 Menschen im Monat begrenzten Familiennachzug soll insbesondere bei dringenden humanitären Gründen Familienangehörigen subsidiär Geschützter in Einzelfällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt oder Angehörige im Rahmen von Aufnahmeprogrammen des Bundes oder der Länder berücksichtigt werden können. Vom Familiennachzug ausgeschlossen bleiben sollen in der Regel Ehen, die erst nach der Flucht aus dem Herkunftsland geschlossen wurden. "Gleiches gilt, wenn die Ausreise des subsidiär Schutzberechtigten kurzfristig zu erwarten ist oder es sich um Personen handelt, die schwerwiegende Straftaten begangen haben oder bei denen es sich um sogenannte Gefährder handelt", heißt es in der Vorlage weiter.

Familiennachzug zu und von "Gefährdern" ausgeschlossen

Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition an, mit dem die Einreise sogenannter Gefährder ebenso wie der Familiennachzug zu Gefährdern "ausnahmslos ausgeschlossen" werden soll.

FDP-Gesetzentwurf erfolglos

Keine Mehrheit fanden in dem Gremium Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke, die gleichfalls am 15.06.2018 im Bundestagsplenum zur Schlussberatung auf der Tagesordnung stehen. Die FDP-Fraktion sieht in ihrem Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/2523) vor, in einer Übergangsregelung den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen für weitere zwei Jahre auszusetzen, aber zugleich für verschiedene Ausnahmen wieder zuzulassen.

Linke fordert Aufhebung der Aussetzung des Familiennachzugs

Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten "aus verfassungsrechtlichen, humanitären und integrationspolitischen Gründen" mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Das Recht auf Familienleben für international Schutzberechtigte müsse wieder uneingeschränkt gelten, fordert die Fraktion in ihrer Vorlage (BT-Drs. 19/2515).

CDU/CSU-Fraktion lobt Ermessensspielräume

Die CDU/CSU-Fraktion verwies im Ausschuss darauf, dass in dem Entwurf klar festgelegt werde, in welchen Fällen Betroffene vom Familiennachzug ausgeschlossen werden. Auch sei es gut, dass der Gesetzgeber der Verwaltung beim Auswahlverfahren Ermessensspielräume lasse.

SPD spricht von "bestmöglichem Kompromiss"

Die SPD-Fraktion wertete die Vorlage als den "bestmöglichen Kompromiss", der zu erreichen gewesen sei. Wichtig sei nun, dass die Kontingentlösung mit einem Nachzug von monatlich 1.000 Personen schnellstmöglich realisiert werde.

Kritik von AfD-Fraktion

Die AfD-Fraktion sprach von einem "Schaufenstergesetz". Als "Haupteinwand" kritisierte sie, dass die Grenzen in Deutschland für Asylsuchende offen seien. Solange dieses Grenzregime bestehe, sei der Gesetzentwurf eine "Farce".

Grüne monieren Ausschlussregelungen bei Geschwisternachzug

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die im Regierungsentwurf enthaltenden Ausschlussregelungen beim Geschwisternachzug. Zugleich plädierte sie dafür, eine Evaluation der Neuregelungen vorzusehen.

Redaktion beck-aktuell, 13. Juni 2018.

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