Innenausschuss billigt Digitalisierung der Standesämter

Der Innenausschuss des Bundestages hat am Mittwoch grünes Licht für die weitere Digitalisierung der Standesämter gegeben und einen Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften" gebilligt. Geregelt wird der elektronische Zugang der Bürger zu standesamtlichen Verfahren.

Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes

Wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt, schafft der Entwurf die Grundlagen für die elektronische Kommunikation des Bürgers und von anzeigepflichtigen Einrichtungen mit dem Standesamt bei weitgehendem Verzicht auf die Vorlage urkundlicher Nachweise durch Anzeigende und Antragsteller und setze insoweit die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes um. Im Wesentlichen handele es sich dabei um die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines Ehefähigkeitszeugnisses sowie um die Bearbeitung der Anmeldung einer Eheschließung oder der Anzeige einer Geburt oder eines Sterbefalls.

Automatisiertes Abrufverfahren soll Antragsteller entlasten

Um die Antragsteller und Anzeigepflichtigen von der Vorlage der für die Beurkundung maßgeblichen Nachweise zu entlasten, enthalte der Entwurf Vorschriften für die Durchführung eines automatisierten Abrufverfahrens für die erforderlichen Daten aus Personenstandsregistern anderer Standesämter, heißt es in der Begründung weiter. Um die elektronische Datenantwort direkt aus dem angefragten Personenstandsregister generieren zu können, sehe der Entwurf eine Intensivierung der elektronischen Nacherfassung der papiergebundenen Alteinträge in den elektronischen Personenstandsregistern vor. Zugleich soll künftig in den Personenstandsregistern die auf Wunsch der Betroffenen mögliche Beurkundung der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, entfallen.

Änderungsantrag der Koalition gebilligt

Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD. Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke billigte der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalition gegen die Stimmen der Unionsfraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion. Unter anderem wird damit klargestellt, dass eine Regelung, der zufolge Registereinträge und Sammelakten nach der Übernahme oder deren Ablehnung durch die Archive im Standesamt zu löschen sind, nicht bei Ablehnung der Übernahme von Personenstandsregistern gilt. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstagabend auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Redaktion beck-aktuell, 28. September 2022.

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