Innenausschuss beschließt Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Regierungskoalition angestrebten Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen verabschiedete das Gremium am 25.06.2019 den modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.: 19/9736). Künftig kann die Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft nach sich ziehen. Außerdem wird ein Einbürgerungsausschluss bei bestehender Mehrehe eingeführt und die Frist zur Aberkennung einer erschlichenen Einbürgerung auf 10 Jahre angehoben.

Gesetzentwurf: Deutsche IS-Kämpfer müssen mit Verlust der Staatsangehörigkeit rechnen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Deutsche, die im Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit sind und sich "an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland" konkret beteiligen, künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Laut Vorlage wäre eine Regelung, "die die Staatsangehörigkeit entfallen lässt und erst nachträglich in Kraft gesetzt wird", als verbotene Entziehung anzusehen. Daher sei eine Erfassung sogenannter "Rückkehrer", die in der Vergangenheit als IS-Kämpfer agiert haben und nun nach Deutschland zurückkehren wollen, durch die neu zu schaffende Verlustregelung nicht möglich. "Soweit sich aber IS-Kämpfer noch in verbliebenen Bastionen oder Rückzugsgebieten des IS aufhalten, kommt im Fall der konkreten Beteiligung an wieder aufflammenden oder erneuten Kampfhandlungen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Verlusteintritt grundsätzlich in Betracht", führt die Bundesregierung in der Begründung weiter aus.

Einbürgerungsausschluss bei bestehender Mehrehe

Ein mit der Koalitionsmehrheit im Ausschuss angenommener Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sieht zudem einen Einbürgerungsausschluss bei bestehender Mehrehe sowie eine "gesicherte Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit als gesetzliche Einbürgerungsvoraussetzung" vor. Mit dem Änderungsantrag sollen den Koalitionsfraktionen zufolge Forderungen der Innenministerkonferenz (IMK) umgesetzt werden. Diese habe hervorgehoben, dass "die sichere Feststellung der Identität und die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Viel- und Mehrehe, notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft sind".

Frist zur Rücknahme erschlichener Einbürgerungen auf zehn Jahre angehoben

Wie in der Begründung des Änderungsantrags weiter ausgeführt wird, hat die Innenministerkonferenz das Bundesinnenministerium gebeten, eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Frist für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen auf 10 Jahre zu ergreifen und die "gesicherte Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers sowie die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" als Einbürgerungsvoraussetzungen ausdrücklich in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufzunehmen. Dieses Anliegen werde aufgegriffen, da es "fachlichen Bedürfnissen der Praxis entspricht", so der Ausschuss.

SPD: Gesetzgebung reagiert auf Realität

In der Sitzung verwies die CDU/CSU-Fraktion darauf, dass es bei der Regelung zum Thema Vielehe um den im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe gehe. Die SPD-Fraktion betonte, dass es bei dem Gesetzentwurf nicht um ein "Votum gegen Einbürgerung" gehe, sondern darum, mit "Gesetzgebung auf Realität" zu reagieren. Die AfD-Fraktion hob hervor, dass niemand wisse, wie viele Mehrehen es in Deutschland gebe. Die FDP-Fraktion kritisierte die vorgesehene Fristverlängerung als überzogen. Die Fraktion Die Linke nannte die geplanten Neuregelungen "unausgegoren". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wertete diese Neuregelungen als Rückschritt im Staatsangehörigkeitsrecht.

Redaktion beck-aktuell, 25. Juni 2019.