Inken Gallner ist neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts

Der Bundespräsident hat die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Inken Gallner zur Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Gestern wurde ihr im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin die Ernennungsurkunde übergeben. Seit 2017 ist Inken Gallner Vorsitzende Richterin des Zehnten Senats.

Seit 1994 bei verschiedenen Arbeitsgerichten tätig

Inken Gallner, geboren 1964 in Calw, trat 1994 nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung in Stuttgart in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg ein und wurde dort an verschiedenen Arbeitsgerichten eingesetzt. Sie war von Juli 1998 bis Juni 2000 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Ab Juni 2002 folgte ein mehrjähriger Einsatz im Staatsministerium, zuletzt als stellvertretende Leiterin des Referats Personal, Justiz und Recht. Von Juli 2005 bis Mai 2007 war sie an das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg – Kammern Mannheim – abgeordnet.

2007 zur BAG-Richterin ernannt

Im Mai 2007 wurde Inken Gallner zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt und zunächst dem Neunten Senat zugewiesen, später gehörte sie dem Siebten Senat und dem Sechsten Senat jeweils als stellvertretende Vorsitzende an. Ab Februar 2013 war sie die Pressesprecherin des Gerichts. Von Juli 2014 bis Juni 2016 leitete sie als Ministerialdirektorin ("Amtschefin") das Justizministerium Baden-Württemberg. Nach Beendigung ihrer Beurlaubung zum Ende der Legislaturperiode kehrte sie an das Bundesarbeitsgericht zurück und wurde erneut dem Sechsten Senat zugeteilt. Seit 2017 ist sie beim Zehnten Senat tätig.

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2022.