Eine Bundesratsinitiative Nordrhein-Westfalens zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten erhielt bei der Abstimmung am 15.03.2019 im Plenum nicht die erforderliche absolute Mehrheit. Über die Initiative wollte Nordrhein-Westfalen die Bundesregierung auffordern, das Arbeitszeitgesetz an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen und damit auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt zu reagieren.
Der Vorschlag Nordrhein-Westfalens
Konkret sollte den Tarifpartnern ermöglicht werden, anstelle einer täglichen Arbeitszeit eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren. Auch die Regelungen zur Ruhezeit wollte Nordrhein-Westfalen an die europäische Vorgabe anpassen lassen. Danach können die vorgeschriebenen 11 Stunden verkürzt werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer gleichwertige Ausgleichsruhezeiten erhalten.
Redaktion beck-aktuell, 15. März 2019.
Zum Thema im Internet
Die Entschließung des Bundesrates "Arbeitszeiten an die Herausforderungen der digitalisierten Arbeitswelt anpassen" (Drs.-Nr.: 24/19) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundesrats.
Aus der Datenbank beck-online
Schlegel, Grenzenlose Arbeit, NZA-Beilage 2014, 16
BVerwG, Berechnung der Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz,
NZA-RR 2018, 608