Informationen zu Abtreibungen: Kabinett billigt Gesetzänderung

Schwangere sollen sich künftig einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Kabinett billigte am 06.02.2019 den mühsam gefundenen Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot in § 219a StGB. Stimmt auch der Bundestag zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Ärzte und viele Frauen kritisieren nach wie vor scharf, dass sich Schwangere damit weiterhin nicht umfassend beim Arzt ihres Vertrauens informieren können.

Zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern vorgesehen

Die Änderung des § 219a StGB, der "Werbung" für Abtreibungen unter Strafe stellt, war in der Koalition hoch umstritten. Die SPD und Oppositionsparteien wollten das Verbot ganz streichen – doch CDU und CSU lehnten dies ab. Der Kompromiss sieht nun auch vor, dass im Internet und bei den Beratungsstellen zentrale Listen mit Ärzten und Krankenhäusern geführt werden, an die sich die Schwangeren wenden können. Außerdem sollen Verhütungspillen länger von der Krankenkasse bezahlt werden – bis zum 22. Geburtstag und nicht wie bisher bis zum 20. Geburtstag.

Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2019 (dpa).

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